BW-Innenminister will Vorratsdatenspeicherung
"Wir haben eine Sicherheitslücke seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Die Sicherheitslücke muss geschlossen werden, da raten uns alle Fachleute zu", sagte Gall. Das Bundesverfassungsgericht hatte die anlasslose Speicherung der Kommunikationsdaten aller Bundesbürger im letzten Jahr für verfassungswidrig und das zugehörige Gesetz für nichtig erklärt.
Gall ist dabei für eine Speicherfrist von sechs Monaten, wie sie schon im gekippten Gesetz festgeschrieben war. Die Verwendung der Vorratsdaten durch Behörden solle auf ein kleines Spektrum besonders schwerer Straftaten eingeschränkt werden. Grundsätzlich halte Gall seine Position für Mehrheitsfähig, hieß es.
Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gibt es verschiedene Bestrebungen, die Vorratsdatenspeicherung wieder einzuführen. Das Spektrum reicht dabei von einer Neuauflage des alten Gesetzes mit kleinen Nachbesserungen, um den Kritiken des Bundesverfassungsgerichtes gerecht zu werden, bis hin zu einer stark verkürzten Speicherfrist auf sieben Tage in Verbindung mit dem so genannten Quick-Freeze-Verfahren, bei dem die Speicherung für bestimmte Personen bei Verdachtsmomenten ausgeweitet wird.
Kritiker aus dem Kreis der Netzaktivisten und Datenschützer lehnen die Vorratsdatenspeicherung allerdings generell ab. Sie sind der Ansicht, dass der Staat kein Recht hat, die Kommunikations- und Standortdaten von allen Bundesbürgern zu speichern und die Bevölkerung so unter Generalverdacht zu stellen.
Mit seinem Vorstoß steht Gall dabei in einer Linie mit dem Koalitionsvertrag, den Grüne und SPD für Baden-Württemberg ausgehandelt hatten. In diesem hieß es lediglich, dass man lediglich dafür einsetzen wolle, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zu beachten.
Gall ist dabei für eine Speicherfrist von sechs Monaten, wie sie schon im gekippten Gesetz festgeschrieben war. Die Verwendung der Vorratsdaten durch Behörden solle auf ein kleines Spektrum besonders schwerer Straftaten eingeschränkt werden. Grundsätzlich halte Gall seine Position für Mehrheitsfähig, hieß es.
Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gibt es verschiedene Bestrebungen, die Vorratsdatenspeicherung wieder einzuführen. Das Spektrum reicht dabei von einer Neuauflage des alten Gesetzes mit kleinen Nachbesserungen, um den Kritiken des Bundesverfassungsgerichtes gerecht zu werden, bis hin zu einer stark verkürzten Speicherfrist auf sieben Tage in Verbindung mit dem so genannten Quick-Freeze-Verfahren, bei dem die Speicherung für bestimmte Personen bei Verdachtsmomenten ausgeweitet wird.
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Christian Kahle
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