Twitter will sich "fliegenden Vogel" schützen lassen
Zumindest in den USA soll kein anderes Unternehmen den "Vogel im Flug" verwenden dürfen. Ob Twitter mit diesem Antrag erfolgreich sein wird, ist jedoch fraglich. Twitter beschreibt das zu schützende Logo als "Kontur eines fliegenden Vogels". Logos mit fliegenden Vögeln gibt es jedoch häufiger, wie man der Datenbank des US-Markenamts entnehmen kann.
Laut den Betreibern von Twitter müssen sich die Entwickler von Drittsoftware keine Gedanken um rechtliche Probleme machen, sollte der Antrag genehmigt werden. Twitter will das eigene Logo lediglich vor einer unpassenden Verwendung schützen.
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Michael Diestelberg
Redakteur bei WinFuture
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