Neue Welle falscher Abmahnungen per E-Mail
Die Verbraucherzentrale Brandenburg warnte heute vor einer weiteren Welle dieser Art. "Betroffene sollten keinesfalls die geforderten 100 Euro zahlen und das Vorgehen bei der Polizei anzeigen", betonte Wolfgang Baumgarten, ein Jurist der Verbraucherzentrale.
Nach Angaben der Organisation bekommen Verbraucher derzeit vermehrt vorgebliche Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen per E-Mail zugesandt, mit denen die Angeschriebenen zu Zahlungen aufgefordert werden.
Als Absender der Mails wird eine Rechtsanwaltskanzlei aus Karlsruhe genannt. Sie will in staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten dokumentierte Downloads von pornografischem Material und Musikstücken gefunden haben. Angeblich um einer strafrechtlichen Verfolgung zu entgehen, sollen die Adressaten 100 Euro per Paysafecard an eine angegebene E-Mail-Adresse senden.
Aus dem Inhalt der Mail geht jedoch hervor, dass dieses Schreiben nicht von einer Anwaltskanzlei kommen kann, so Baumgarten, denn der bei einer korrekten Abmahnung geltend gemachte Anspruch auf Unterlassung fehle völlig. Da das Vorgehen der Betrüger wohl auch Straftatbestände erfülle, rät der Verbraucherschützer zur Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft.
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Christian Kahle
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