Hausdurchsuchung wegen Nutzung fremden WLANs

Recht, Politik & EU Auf Geheiß des Amtsgerichts Traunstein wurde bei einem Netbook-Nutzer eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Dieser hatte zuvor aus seinem Auto heraus ein offenes WLAN genutzt. Wie der Anwalt Jens Ferner in seinem Blog 'Schwarz-Surfen' berichtete, wurde das Netbook im Zuge der Aktion beschlagnahmt. Die Rechtsgrundlage dessen erscheint allerdings fraglich. Immerhin ist noch nicht einmal bekannt, wem das offene WLAN gehörte und ob dieser mit der Nutzung durch Dritte nicht einverstanden war.

Dem Betroffenen wurde es zum Verhängnis, dass gerade zum Zeitpunkt der Internet-Nutzung zwei Polizisten an seinem Auto vorbeikamen. Den Angaben zufolge fragten ihn diese, was er gerade tue. Nachdem er es ihnen erklärte, wurden seine Personalien aufgenommen.

Zwar durfte er den "Tatort" anschließend inklusive seines Netbooks verlassen, vier Wochen später folgte aber eine Vorladung zur Polizei. Dort verweigerte der Betroffene die Aussage. Das Amtsgericht nahm dies zum Anlass, die Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung des Netbooks anzuordnen.

Nach Ansicht Ferners schafft die Justiz mit einem solchen Vorgehen den Tatbestand des "Schwarz-Surfens", ohne dass es diesen überhaupt gibt. Dies sei insbesondere problematisch, da es bei vielen Menschen kein Bewusstsein dafür gibt, etwas Verbotenes zu tun. Durch WLAN-fähige Mobiltelefone, die immer größere Verbreitung finden, dürfte sich das Problem zudem verstärken, so Ferner weiter.
Jetzt einen Kommentar schreiben


Alle Kommentare zu dieser News anzeigen
Interessante Artikel & Testberichte
Tipp einsenden
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen? Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links, um WinFuture zu unterstützen: Vielen Dank!