CCC ruft zum Protest gegen ELENA-Verfahren auf
Die Petition fordert, dass "die Vorratsspeicherung gemäß dem 6. Abschnitt des Sozialgesetzbuch IV, §§95 ff. (Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises) aufgehoben wird".
Im Rahmen des ELENA-Verfahrens sind alle Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, umfangreiche Informationen, insbesondere krankheitsbedingte Fehlzeiten, Abmahnungen, Kündigungsgründe, Elternzeit sowie die Teilnahme an Streiks, aller angestellten Mitarbeiter an eine "Zentrale Speicherstelle" (ZSS) zu übermitteln.
Aus dieser Zentralstelle werden etwa bei Beantragung von Sozialleistungen Informationen abgerufen. Auch neue Arbeitgeber können Einsicht erlangen - allerdings nur wenn der jeweilige Betroffene dem zustimmt. Allerdings dürfte er im Falle einer Weigerung bei der Stellenvergabe schlechtere Chancen haben.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie rechtfertigt dieses für die Unternehmen umständliche und für die betroffenen Arbeitnehmer undurchschaubare Verfahren als "Bürokratieabbau". Zudem werde hier wiederum der Versuch unternommen, die in vielen Bereichen bereits tot geglaubte digitale Signaturkarteninfrastruktur per gesetzlichem Zwang einzuführen, so der CCC.
Die Langzeitspeicherung der monatlich übermittelten Auskünfte programmiert nach Ansicht des Vereins eine missbräuchliche Verwendung bis hin zur Rasterung nach "lästigen" Beschäftigten praktisch vor. Technisch sei die Zugangskontrolle in der Applikation, also auf jedem einzelnen Behördenrechner geregelt, worin der CCC eine "förmliche Einladung zu unbefugtem Ausspähen" sieht. Eine starke Verschlüsselung, die unberechtigten Zugriff wirksam ausschließen würde, gebe es nicht.
Eine Petition fordert nun vom Bundestag, dass "die Vorratsspeicherung gemäß dem 6. Abschnitt des Sozialgesetzbuch IV, §§95 ff. (Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises) aufgehoben wird". Der CCC ruft dazu auf, dieses Ansinnen zu unterstützen. Aktuell haben über 3.400 Nutzer gezeichnet.
Weitere Informationen: E-Petition beim Bundestag
Im Rahmen des ELENA-Verfahrens sind alle Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, umfangreiche Informationen, insbesondere krankheitsbedingte Fehlzeiten, Abmahnungen, Kündigungsgründe, Elternzeit sowie die Teilnahme an Streiks, aller angestellten Mitarbeiter an eine "Zentrale Speicherstelle" (ZSS) zu übermitteln.
Aus dieser Zentralstelle werden etwa bei Beantragung von Sozialleistungen Informationen abgerufen. Auch neue Arbeitgeber können Einsicht erlangen - allerdings nur wenn der jeweilige Betroffene dem zustimmt. Allerdings dürfte er im Falle einer Weigerung bei der Stellenvergabe schlechtere Chancen haben.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie rechtfertigt dieses für die Unternehmen umständliche und für die betroffenen Arbeitnehmer undurchschaubare Verfahren als "Bürokratieabbau". Zudem werde hier wiederum der Versuch unternommen, die in vielen Bereichen bereits tot geglaubte digitale Signaturkarteninfrastruktur per gesetzlichem Zwang einzuführen, so der CCC.
Die Langzeitspeicherung der monatlich übermittelten Auskünfte programmiert nach Ansicht des Vereins eine missbräuchliche Verwendung bis hin zur Rasterung nach "lästigen" Beschäftigten praktisch vor. Technisch sei die Zugangskontrolle in der Applikation, also auf jedem einzelnen Behördenrechner geregelt, worin der CCC eine "förmliche Einladung zu unbefugtem Ausspähen" sieht. Eine starke Verschlüsselung, die unberechtigten Zugriff wirksam ausschließen würde, gebe es nicht.
Eine Petition fordert nun vom Bundestag, dass "die Vorratsspeicherung gemäß dem 6. Abschnitt des Sozialgesetzbuch IV, §§95 ff. (Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises) aufgehoben wird". Der CCC ruft dazu auf, dieses Ansinnen zu unterstützen. Aktuell haben über 3.400 Nutzer gezeichnet.
Weitere Informationen: E-Petition beim Bundestag
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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