Bankdaten-Vertrag: Bundesrat gegen Zustimmung
Man forderte die Bundesregierung auf, dem Vertragsentwurf nur zuzustimmen, wenn verschiedene Nachbesserungen vorgenommen wurden. So sollen bei Anfragen der Zweck und die Voraussetzungen der Übermittlung von Daten geklärt sein. Ausgeschlossen soll die Weitergabe von Daten an Drittländer und effektiver Rechtsschutz gewährleistet sein.
Nach dem derzeitigen Verfahrensstand sei zu befürchten, dass das geplante Abkommen einen weitreichenden Zugriff auf Daten erlaube, ohne hinreichenden Schutz der betroffenen Grundrechtspositionen vorzusehen, so der Bundesrat. Die Länder halten es für unverzichtbar, dass Daten nur unter Darlegung der maßgeblichen Verdachtsgründe und der spezifischen Verbindung der Person oder Organisation zu den USA übermittelt werden.
Auch sei es geboten, die Übermittlung ausschließlich auf internationale Transaktionsdaten zu begrenzen, diese nur aufgrund eines konkreten Übermittlungsersuchens zur Verfügung zu stellen und angemessene Löschungsfristen festzulegen, hieß es in der Entschließung. Darüber hinaus fordern die Länder eine Befristung der Vereinbarung auf einen Zeitrahmen von höchstens zwölf Monaten.
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Christian Kahle
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