BKA: Bisher noch keine Online-Durchsuchungen
Seit dem 1. Januar könnte das BKA bei Ermittlungen auf dieses Mittel zurückgreifen. Bis zum aktuellen Zeitpunkt sei aber noch nicht einmal ein entsprechender Antrag an ein Gericht gestellt worden, hieß es seitens des BKA weiter.
Der Sprecher stellte gegenüber der Zeitung jedoch klar, dass man das Mittel der Online-Durchsuchung "in Zeiten der terroristischen Bedrohung" für ein unverzichtbares polizeiliches Instrument halte. Dieser Standpunkt ist allerdings umstritten.
Das Problem: Bei herkömmlichen Hausdurchsuchungen hat der Betroffene das Anrecht auf einen Zeugen. So soll verhindert werden, dass ihm beispielsweise belastendes Material untergeschoben wird. Eine solche Kontrolle ist bei Online-Durchsuchungen aber nicht vorgesehen.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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