Cyberterror: Keine Strafe nach MySpace-Selbstmord
Allerdings steckte hinter dem angeblichen Liebhaber die Mutter einer Ex-Freundin des Mädchens. Sie erstellte einen Account mit dem Namen "Josh Evans" und gab sich als 16-jähriger Junge aus, der offenbar Interesse an der 13-Jährigen hat. Die Zuneigung des Mädchens nutzte "Josh" später aus, um sie mit Selbstbewusstseins- und Trennungsängsten zu quälen. Später brach der Kontakt völlig ab - der letzte Satz von Josh war "Ohne dich wäre die Welt besser dran". Daraufhin nahm sich die 13-Jährige im Oktober 2006 das Leben.
Die Mutter der Ex-Freundin konnte in Missouri nicht angeklagt werden, da dort die benötigten Rechtsgrundlagen fehlten. Das FBI und die Staatsanwaltschaft von Los Angeles nahmen die Ermittlungen auf und konnten die damals 49-Jährige wegen Verschwörung und widerrechtlichen Zugriffs auf geschützte Computersysteme anklagen. Eine Jury befand die Frau im November 2008 für schuldig. Sie hatte drei minderschwere Verstöße gegen den Computer Fraud und Abuse Act begangen.
Im Juni 2009 musste der zuständige Richter George Wu dann allerdings feststellen, dass der Schuldspruch nicht aufrecht erhalten werden kann. Jetzt liegt die schriftliche Begründung vor. Demnach hat die Frau zwar gegen die Nutzungsbedingungen von MySpace verstoßen, jedoch kann man daraus nicht direkt eine kriminelle Handlung nach dem Computer Fraud and Abuse Act ableiten. Es war für sie nicht zu erkennen, welche unzulässigen Aktivitäten zu einer strafrechtlichen Verfolgung führen würden.
Laut dem Richter würde man unzählige Internetnutzer zu Kriminellen machen, wenn man jeden Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen als einen widerrechtlichen Zugriff auf ein geschütztes Computersystem betrachtet.
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Michael Diestelberg
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