UFO-Hacker verliert Klage gegen seine Auslieferung
Der Oberste Gerichtshof Großbritanniens lehnte einen Revisionsantrag seiner Anwälte ab. Gegen die Entscheidung kann McKinnon zwar binnen 28 Tagen Beschwerde einlegen, es ist aber zweifelhaft, ob diese letztlich zu einer Neuaufnahme des Verfahrens führt.
Er muss daher nun damit rechnen, dass die britischen Behörden dem Auslieferungsersuchen der USA statt geben. Bei einem Prozess in den USA muss McKinnon mit einer Haftstrafe rechnen, die ihn für den Rest seines Lebens hinter Gitter bringt.
Angeklagt werden soll er wegen Einbrüchen in 97 Computer der US-Weltraumagentur NASA und des US_Militärs in den Jahren 2001 und 2002. McKinnon hatte diese Hacks gestanden und angegeben, er sei auf der Suche nach Beweisen gewesen, dass die US-Regierung Informationen über UFO-Landungen geheim hält oder sogar in Kontakt mit Außerirdischen steht.
Die Anwälte hatten versucht, eine Auslieferung wegen des Gesundheitszustandes ihres Mandanten zu verhindern. McKinnon leidet am Asperger-Syndrome, einer Form des Autismus. Außerdem strebte man eine Verurteilung nach britischem Recht an, die den Hacker von der US-Justiz verschon und deutlich geringere Strafen zur Folge gehabt hätte.
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Christian Kahle
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