Street View: Google einigt sich mit Datenschützern
Google habe sich bereit erklärt, Person, Grundstücken oder Autos binnen einer bestimmten Frist unkenntlich zu machen, wenn von den jeweils betroffenen Bürgern ein Widerspruch gegen die Veröffentlichung eingeht. Das teilte der Hamburger Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Johannes Caspar, mit.
Darüber hinaus hat Google eine zügige Umsetzung aller weitergehend geforderten Verfahrensmaßnahmen zum Widerspruchsrecht und zur Information der Öffentlichkeit zugesichert.
Caspar begrüßte das Einlenken des Konzerns in der bisher strittigen Frage der Unkenntlichmachung von Rohdaten: "Google hat rechtzeitig die Gelegenheit genutzt und ist auf unseren Kompromissvorschlag in allen Punkten eingegangen. Ursprünglich hatten wir zwar die Zusage der Unkenntlichmachung des gesamten Rohdatenbestands gefordert, können mit dem Ergebnis aber sehr zufrieden sein", sagte er.
"Wir können aufgrund der Zusagen nun vom Erlass rechtlicher Maßnahmen absehen, die ohnehin nur beschränkte Wirksamkeit hätten", erklärte Caspar weiter. Im weiteren Verlauf werde man die sachgerechte und zügige Durchführung der Zusagen genau beobachten.
Die Aufsichtsbehörde sei mit ihren Forderungen an den Rand dessen gegangen, was rechtlich möglich und vor allem durchsetzbar ist. Die Diskussion über Street View habe gezeigt, dass das informationelle Selbstbestimmungsrecht in der digital vernetzten globalen Informationsgesellschaft nicht wirksam mit dem "angestaubten Instrumentarium" des ursprünglich aus den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts stammenden Bundesdatenschutzgesetzes zu gewährleisten ist, erklärte der Datenschützer.
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Christian Kahle
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