Datenschützer geht gegen Google Street View vor
Die Weigerung Googles, die im Rahmen der Kamerafahrten erhobenen Rohdaten zu einem bestimmten Termin endgültig unkenntlich zu machen, seien gestern zwischen dem Datenschutzbeauftragten, Produktmanagern aus Kalifornien und deutschen Vertretern von Google erörtert worden. Die technische Argumentation von Google konnte allerdings nicht überzeugen, hieß es.
Google lehne es bislang ab, die Unkenntlichmachung von Gesichtern und Kfz-Kennzeichen und die Berücksichtigung von Widersprüchen Betroffener auch auf die Rohdaten zu erstrecken. Diese Weigerung wird mit der Verbesserung der Technologie zur Verpixelung begründet.
Dass die Argumentation Googles vom technischen Standpunkt aus nicht nachvollziehbar sei, bestätigen nunmehr sowohl der zuständige IT-Experte der Hamburger Datenschutz-Stelle als auch ein herbeigezogener Experte aus dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz in Kiel. Unterstützung in dieser Frage komme auch vom Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Peter Schaar.
"Der wirksame Schutz der personenbezogenen Daten macht es erforderlich, dass die Kamerafahrten ohne Zusage einer kurzfristigen Löschung nicht mehr fortgeführt werden. Gerade vor dem Hintergrund, dass sich die Rohdaten in den USA befinden, kann nicht ausgeschlossen werden, dass sie künftig auch zu anderen als den vorgesehenen Zwecken Verwendung finden", erklärte Caspar.
"Ich sehe allerdings juristisch keine Möglichkeit, die Fahrten selbst unmittelbar zu verbieten. Denn direkte Eingriffsmöglichkeiten sieht das limitierte Instrumentarium des Bundesdatenschutzgesetzes, das ursprünglich aus den 1970er Jahren stammt, nicht vor. Wir haben als Aufsichtsbehörde nur die Möglichkeit, eine Löschungsanordnung zu erlassen. Diese wird gegenwärtig vorbereitet", führte er weiter aus.
Die straßen- und ordnungsrechtlich zuständigen Landesbehörden hätten darüber hinaus eigenständig zu prüfen, ob zur Sicherung des informationellen Selbstbestimmungsrechts ihrer Bürger die rechtswidrigen Kamerafahrten künftig untersagt werden müssten.
Allerdings ließ der gestrige Verlauf der Verhandlungen auch noch Raum für eine einvernehmliche Lösung. "Sollte Google in Kürze die Löschung von Rohdaten zusagen, gegen deren Erhebung Widersprüche Betroffener vorliegen und darüber hinaus die Datensicherheit für die verbleibenden Rohdaten dokumentieren, wäre zumindest sichergestellt, dass die in besonderem Maße persönlichkeitsrelevanten Daten vernichtet werden", so Caspar weiter. In diesem Fall sei man zu weiteren Gesprächen bereit.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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