Google Street View: Autos wieder in Deutschland
Im Mai und im Juni sollen in Schleswig-Holstein Kiel und Lübeck ins Visier der Kamerawagen geraten. Auch kleinere Orte werden "während der Durchfahrt aufgenommen oder wenn diese Orte an die genannten Städte angrenzen", so das Unternehmen.
Zuvor hatten sich Ende April Vertreter des Konzerns und der Datenschutzbehörden in Schwerin getroffen. Das Internetunternehmen sicherte dabei zu, im Fall von Widersprüchen die jeweiligen erstellten Bilder schon "vor der Veröffentlichung unkenntlich" zu machen.
Trotz des teilweisen Entgegenkommens von Google gegenüber den Datenschutzbehörden sind diese nicht begeistert, dass mit der Erstellung der Bildsequenzen Fakten geschaffen werden, erklärte Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein.
"Die Anforderungen an ein rechtmäßiges Erstellen und Veröffentlichen von digitalen Straßenansichten im Internet, wie sie von den Aufsichtsbehörden mit Beschluss vom 13./14.11.2008 festgestellt wurden, werden von Google bisher nicht vollständig erfüllt. Wir werden weiter mit Google verhandeln und im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten die Beachtung des Datenschutzes einfordern", sagte er.
Ist man von den Aufnahmen selbst betroffen solle man sein Datenschutzrecht direkt gegenüber Google einfordern und seinen Widerspruch erklären. Einer besonderen Begründung hierfür bedarf es nicht, erklärte Weichert. Informationswünsche oder Widersprüche können per E-Mail an streetview-deutschland@google.com oder postalisch an "Google Germany GmbH, Betr. Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg" gerichtet werden.
Zuvor hatten sich Ende April Vertreter des Konzerns und der Datenschutzbehörden in Schwerin getroffen. Das Internetunternehmen sicherte dabei zu, im Fall von Widersprüchen die jeweiligen erstellten Bilder schon "vor der Veröffentlichung unkenntlich" zu machen.
Trotz des teilweisen Entgegenkommens von Google gegenüber den Datenschutzbehörden sind diese nicht begeistert, dass mit der Erstellung der Bildsequenzen Fakten geschaffen werden, erklärte Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein.
"Die Anforderungen an ein rechtmäßiges Erstellen und Veröffentlichen von digitalen Straßenansichten im Internet, wie sie von den Aufsichtsbehörden mit Beschluss vom 13./14.11.2008 festgestellt wurden, werden von Google bisher nicht vollständig erfüllt. Wir werden weiter mit Google verhandeln und im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten die Beachtung des Datenschutzes einfordern", sagte er.
Ist man von den Aufnahmen selbst betroffen solle man sein Datenschutzrecht direkt gegenüber Google einfordern und seinen Widerspruch erklären. Einer besonderen Begründung hierfür bedarf es nicht, erklärte Weichert. Informationswünsche oder Widersprüche können per E-Mail an streetview-deutschland@google.com oder postalisch an "Google Germany GmbH, Betr. Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg" gerichtet werden.
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Christian Kahle
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