BNetzA lockert Regulierung für die Deutsche Telekom
Durch die Entscheidung der BNetzA muss die Deutsche Telekom dem Regulierer künftig auch nicht mehr die Gebühren vorlegen, die das Unternehmen von den Konkurrenten für die Netzdurchleitung erhebt. Die Gebühren für Verbindungen aus dem Telekom-Netz in andere Netze und umgekehrt müssen hingegen auch weiter der BNetzA zur Genehmigung vorgelegt werden.
Die aktuellen Entscheidungen begründet die Bundesnetzagentur damit, dass "Transitleistungen zwischen verschiedenen Netzen wegen der mittlerweile existierenden alternativen Netzinfrastrukturen auch von anderen Anbietern erbracht werden können" und somit keine marktbeherrschende Stellung durch die Telekom vorliegt.
"Mit diesen beiden Entscheidungen bestätigen wir einmal mehr, dass die Bundesnetzagentur nicht starr an der Regulierung festhält, sondern sich dort zurückzieht, wo die Rahmenbedingungen dies zulassen. Insofern werden wir die weitere Entwicklung genau beobachten", so BNetzA-Präsident Matthias Kurth.
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