KI soll gezielt Mitarbeiter in Krankenstand & Elternzeit entlassen haben
Meta behauptet vehement, dass ausschließlich Führungskräfte über Kündigungen entscheiden. Eine aktuelle Klage zeichnet jedoch ein anderes Bild. Demnach sollen automatisierte Algorithmen Kranke und Eltern gezielt aussortiert haben.
Die Kläger argumentieren, die eingesetzten Metriken würden die tatsächliche Arbeitsleistung verzerrt darstellen. Die internen Bewertungssysteme erfassen laut den Gerichtsakten unter anderem die Anzahl der Anfragen an interne Sprachmodelle, Tastenanschläge und Mausbewegungen sowie die generelle Kommunikation und erstellte Dokumente. Da betroffene Angestellte während einer genehmigten Abwesenheit naturgemäß keine derartigen Datenpunkte generieren, rutschten sie in der automatisierten Rangliste zwangsläufig nach unten und galten fälschlicherweise als unproduktiv.
Die Anwälte der Kläger fordern eine einstweilige Verfügung, um die für den 22. Juli 2026 geplanten Entlassungen vorerst juristisch auszusetzen. Sie verlangen zudem eine unabhängige Prüfung der verwendeten Algorithmen durch externe Gutachter.
Sollten die Kündigungen rechtskräftig werden, drohen den Betroffenen der sofortige Verlust der Krankenversicherung während noch laufender medizinischer Behandlungen sowie mögliche Probleme mit bestehenden Arbeitsvisa und dem Aufenthaltsstatus. Das zuständige Gericht in Oakland muss nun klären, inwieweit das Unternehmen für die negativen Resultate seiner internen Bewertungssoftware haftbar gemacht werden kann.
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Siehe auch:
KI-Systeme filtern Angestellte
26 aktuelle und ehemalige Beschäftigte des Technologiekonzerns Meta haben in Kalifornien vor einem Bundesgericht eine Klage eingereicht. Sie werfen dem Unternehmen vor, bei der Entlassung von rund 8000 Arbeitskräften im Mai 2026 auf automatisierte Systeme zur Leistungsbewertung vertraut zu haben. Das habe dazu geführt, dass Personen mit Behinderungen sowie Angestellte in Elternzeit oder im Krankenstand systematisch benachteiligt worden seien.Die Kläger argumentieren, die eingesetzten Metriken würden die tatsächliche Arbeitsleistung verzerrt darstellen. Die internen Bewertungssysteme erfassen laut den Gerichtsakten unter anderem die Anzahl der Anfragen an interne Sprachmodelle, Tastenanschläge und Mausbewegungen sowie die generelle Kommunikation und erstellte Dokumente. Da betroffene Angestellte während einer genehmigten Abwesenheit naturgemäß keine derartigen Datenpunkte generieren, rutschten sie in der automatisierten Rangliste zwangsläufig nach unten und galten fälschlicherweise als unproduktiv.
Meta bestreitet die Vorwürfe
Wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, wehrt sich der Konzern vehement gegen die Anschuldigungen. Ein Sprecher erklärte, dass Entscheidungen über Kündigungen in der Belegschaft weiterhin ausschließlich von Führungskräften und nicht von einer Künstlichen Intelligenz getroffen würden. Die Vorwürfe entbehrten jeder sachlichen Grundlage, so der Social-Media-Konzern.Die Anwälte der Kläger fordern eine einstweilige Verfügung, um die für den 22. Juli 2026 geplanten Entlassungen vorerst juristisch auszusetzen. Sie verlangen zudem eine unabhängige Prüfung der verwendeten Algorithmen durch externe Gutachter.
Verstoß gegen Arbeitsgesetze
Die Klageschrift führt gezielte Verstöße gegen verschiedene US-Gesetze an, darunter etablierte Schutzbestimmungen für Schwangere und Menschen mit Behinderungen. Zudem sollen neue Regelungen in den Bundesstaaten New York und Kalifornien missachtet worden sein, die Unternehmen explizit dazu verpflichten, ihre Algorithmen regelmäßig auf Voreingenommenheit zu testen. Einige Entwickler bei Meta wurden laut den eingereichten Dokumenten ohne vorherige Zustimmung zur Programmierung genau dieser Überwachungswerkzeuge abgestellt.Sollten die Kündigungen rechtskräftig werden, drohen den Betroffenen der sofortige Verlust der Krankenversicherung während noch laufender medizinischer Behandlungen sowie mögliche Probleme mit bestehenden Arbeitsvisa und dem Aufenthaltsstatus. Das zuständige Gericht in Oakland muss nun klären, inwieweit das Unternehmen für die negativen Resultate seiner internen Bewertungssoftware haftbar gemacht werden kann.
Wie bewertet ihr den Einsatz von Algorithmen zur Leistungsmessung am Arbeitsplatz? Teilt eure Gedanken und Erfahrungen zu dem Thema gerne unten in den Kommentaren mit uns.
Zusammenfassung
- Meta-Mitarbeiter klagen in Kalifornien wegen automatisierter Kündigungen
- Interne Systeme bewerteten laut Klage Angestellte in Abwesenheit schlecht
- Dabei wurden Mausbewegungen, Tastenanschläge und Dokumente analysiert
- Der Konzern bestreitet den Vorwurf und verweist auf menschliche Prüfer
- Die Kläger fordern einen Stopp der Entlassungen und eine externe Prüfung
Siehe auch:
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