HTC-Handys droht Verkaufsstopp in Deutschland
Von dem Verbot wären nicht nur die von HTC vermarkteten Geräte betroffen, auch das T-Mobile G1 sowie das angekündigte Vodafone-Smartphone "Magic" wären nicht mehr zu haben. Als Grundlage für das Vorgehen bezieht sich IPCom auf ein Urteil des Landgerichts Mannheim vom 27. Februar 2009, erklärte der Geschäftsführer Gerhard Frohwitter gegenüber dem Handelsblatt.
Er bestätigte, dass HTC eine Reihe von Patenten verletzt, die "Serie 100" genannt werden. Die darin beschriebenen Technologien sind zwingend für den Betrieb von UMTS-Telefonen notwendig. Sollte HTC Verhandlungen weiterhin ausschlagen, wird man das Urteil vollstrecken lassen. HTC kündigte bereits an, die Sache sehr ernst zu nehmen.
Bereits im letzten Jahr wurde Nokia wegen der gleichen Angelegenheit auf Schadenersatz in Milliardenhöhe verklagt. Auch gegen Google hat IPCom in der letzten Woche Klage eingereicht. Man geht davon aus, dass der Entwickler des Betriebssystems Android "technisch verantwortlich" ist. Ohne die Software von Google könnte beispielsweise das T-Mobile G1 nicht in Betrieb genommen werden.
Bei IPCom handelt es sich um einen Rechteverwerter für Patentansprüche. Man selbst vergleicht sich gern mit der Gema, die für Musiker Urheberrechtsabgaben fordert. Die UMTS-Patente, die HTC verletzen soll, wurden 2006 von der Robert Bosch GmbH gekauft. Um die Ansprüche durchsetzen zu können, hat sich IPCom finanzkräftige Rückendeckung geholt. So hält der amerikanische Fonds Fortress einen Anteil von knapp 50 Prozent an der Firma. Fortress umfasst rund 40 Milliarden US-Dollar.
Auf Anfrage des Handelsblatts erklärte ein Sprecher von HTC, dass man davon überzeugt ist, keine Patente verletzt zu haben. Man zweifelt daran, dass die Patente überhaupt gültig sind. Aus diesem Grund geht HTC nun in Berufung. Eine beim Bundespatentgericht in München eingereichte Nichtigkeitsklage soll zudem den drohenden Verkaufsstopp bis zur Klärung der Angelegenheit verhindern.
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Michael Diestelberg
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