Rapidshare: Uploads sollen kontrolliert werden
In dem Urteil hieß es, dass Rapidshare alles Zumutbare tun müsse, um das illegale Hochladen von urheberrechtlich geschütztem Material zu verhindern. Dabei gab das Oberlandesgericht Hamburg dem Unternehmen zwei Möglichkeiten um gegen Filesharing über die eigene Plattform vorzugehen.
Entweder müsse man sofort beim Hochladen die Dateien auf mögliche Verletzungen des Urheberrechts überprüfen, oder die Identität der Uploader, also IP-Adresse und Nutzername, müssten erfasst und gespeichert werden um Wiederholungstäter zu einem späteren Zeitpunkt ausmachen zu können.
"Wir arbeiten an einer Lösung, die einerseits den neuen Vorgaben des Gerichts gerecht wird und andererseits die Privatsphäre der User schützt", erklärte Bobby Chang, Chief Operating Officer von Rapidshare im Gespräch mit unseren österreichischen Kollegen von ORF.at.
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