Windows Update soll bei Klage gegen Vista helfen
Die Kunden wurden von Microsoft angeblich mit falschen Versprechungen bezüglich des Funktionsumfangs von Windows Vista auf spärlich ausgestatteten neuen Computern getäuscht. Diese wurden mit dem "Vista capable"-Siegel gekennzeichnet, was eigentlich deutlich machen soll, das Vista auf ihnen zwar läuft, aber eben nicht in vollem Funktionsumfang.
Erst mit Systemen, die für die Verwendung von Windows Vista Home Premium oder höher zertifiziert wurden, kann der Kunde sicher sein, dass zum Beispiel die grafischen Effekte der Aero-Oberfläche unterstützt werden. Nach Auffassung der klagenden Kunden war die Kennzeichnung nicht eindeutig genug. Zudem wurde ihnen angeblich vorgegaukelt, das alle Vista-PCs alle Features unterstützen, weil in der Werbung stets die Premium-Varianten zu sehen waren.
Die inzwischen mit der Durchführung der Sammelklage betraute Anwaltskanzlei Gordon Tilden Thomas & Cordell aus Seattle will nun auf ungewöhnliche Art und Weise weitere Betroffene suchen, die sich an der Klage beteiligen wollen. Statt Anzeigen oder Werbung wollen sie, dass das Gericht Microsoft dazu zwingt, über Windows Update einen Aufruf zu starten.
Die Benachrichtung von potenziell Betroffenen über die Automatische Updatefunktion von Windows sei ein kostengünstiger und effizienter Weg mögliche Mitkläger zu kontaktieren, so ihre Argumentation gegenüber dem Gericht. Dies sei nötig, weil sowohl die Kläger, als auch Microsoft keine Möglichkeit haben, Kunden ausfindig zu machen, die ein als "Vista capable" gekennzeichnetes System erworben haben.
Um dennoch mögliche Mitkläger zu erreichen, soll deshalb neben Zeitungsanzeigen, Fernsehwerbung, Bannerwerbung und Pressemitteilungen auch eine Benachrichtigung über Windows Update erfolgen, so die Forderung. Die Kläger haben bereits einen Text vorgeschlagen, der offenbar allen amerikanischen Nutzern von Windows Vista über die Updatefunktion angezeigt werden und sie auf eine Webseite mit weiteren Informationen hinweisen soll.
Microsoft soll außerdem dafür sorgen, dass die Benachrichtigung als "wichtiges" Update für Windows gekennzeichnet wird, so dass alle Anwender dieses akzeptieren müssen und somit auf jeden Fall angezeigt bekommen. Die Kläger schätzen die Zahl der so erreichbaren, ebenfalls betroffenen Kunden auf rund 15 Millionen.
Erst mit Systemen, die für die Verwendung von Windows Vista Home Premium oder höher zertifiziert wurden, kann der Kunde sicher sein, dass zum Beispiel die grafischen Effekte der Aero-Oberfläche unterstützt werden. Nach Auffassung der klagenden Kunden war die Kennzeichnung nicht eindeutig genug. Zudem wurde ihnen angeblich vorgegaukelt, das alle Vista-PCs alle Features unterstützen, weil in der Werbung stets die Premium-Varianten zu sehen waren.
Die inzwischen mit der Durchführung der Sammelklage betraute Anwaltskanzlei Gordon Tilden Thomas & Cordell aus Seattle will nun auf ungewöhnliche Art und Weise weitere Betroffene suchen, die sich an der Klage beteiligen wollen. Statt Anzeigen oder Werbung wollen sie, dass das Gericht Microsoft dazu zwingt, über Windows Update einen Aufruf zu starten.
Die Benachrichtung von potenziell Betroffenen über die Automatische Updatefunktion von Windows sei ein kostengünstiger und effizienter Weg mögliche Mitkläger zu kontaktieren, so ihre Argumentation gegenüber dem Gericht. Dies sei nötig, weil sowohl die Kläger, als auch Microsoft keine Möglichkeit haben, Kunden ausfindig zu machen, die ein als "Vista capable" gekennzeichnetes System erworben haben.
Um dennoch mögliche Mitkläger zu erreichen, soll deshalb neben Zeitungsanzeigen, Fernsehwerbung, Bannerwerbung und Pressemitteilungen auch eine Benachrichtigung über Windows Update erfolgen, so die Forderung. Die Kläger haben bereits einen Text vorgeschlagen, der offenbar allen amerikanischen Nutzern von Windows Vista über die Updatefunktion angezeigt werden und sie auf eine Webseite mit weiteren Informationen hinweisen soll.
Microsoft soll außerdem dafür sorgen, dass die Benachrichtigung als "wichtiges" Update für Windows gekennzeichnet wird, so dass alle Anwender dieses akzeptieren müssen und somit auf jeden Fall angezeigt bekommen. Die Kläger schätzen die Zahl der so erreichbaren, ebenfalls betroffenen Kunden auf rund 15 Millionen.
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