Vista: MS-Einspruch gegen Sammelklage abgelehnt
In dem Verfahren geht es darum, ob Microsoft und seine Partner die Kunden getäuscht haben, weil man vor der Markteinführung von Windows Vista Systeme mit Windows XP angeboten hatte, die die Kennzeichnung "Vista capable" ("Vista-fähig") trugen, aber nur die grundlegenden Funktionen des Betriebssystems in der Version Home Basic unterstützen.
Die Kläger fühlen sich durch die aggressive Werbekampagne zu Windows Vista betrogen, weil darin vor allem die Funktionen der höherwertigen Editionen hervorgehoben wurden, darunter zum Beispiel die Effekte der Aero-Glass-Oberfläche. Ein Rechner, der dies unterstützen würde, hätte damals das Logo "Vista Premium ready" getragen, was den Kunden aber offenbar nicht bewusst war.
Im Rahmen der Sammelklage wurden bereits mehrfach Dokumente veröffentlicht, die die engen Beziehungen und teilweise fragwürdigen Absprachen zwischen Microsoft und seinen Hardwarepartnern - allen voran der Chiphersteller Intel - ins Licht der Öffentlichkeit rückte.
Microsoft wollte mit seinem Einspruch vor allem die Veröffentlichung dieser Informationen verhindern, weil sie angeblich den Beziehungen des Unternehmens zu seinen Hardware-, Vertriebs- und Großhandelspartnern schaden könnten. Des weiteren hieß es damals, dass man finanziellen Schaden befürchte.
Die Redmonder geben sich allerdings zuversichtlich, den Informationsfluss in dem Verfahren doch noch stoppen kann, da sie die Ablehnung ihres Einspruchs nicht als endgültige Entscheidung betrachten. Das Verfahren hatte unter anderem bekannt werden lassen, dass selbst ranghohe Microsoft-Mitarbeiter von dem zweigleisigen Logo-Programm verwirrt wurden.
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