USA: Grenzbeamte dürfen Notebook-Daten kopieren
Das Berufungsgericht von Los Angeles hatte zuvor in einem Verfahren über die Anerkennung von Beweisen zu urteilen. Bei der Kontrolle eines Notebooks hatten Grenzer ein Notebook untersucht und auf der Festplatte kinderpornographische Inhalte gefunden. Im Verfahren entschied Richter Diarmuid O'Scannlain, dass die Beamten rechtmäßig gehandelt hätten.
"Für die Durchsuchung eines Notebooks oder eines anderen elektronischen Speichersystems durch Zollbeamte bedarf es keines konkreten Verdachtsmoments", so O'Scannlain. Jeder Einreisende muss demnach damit rechnen, dass seine Privatsphäre beim Grenzübertritt weitestgehend ausgeschaltet wird.
"Das ist ein weiterer Schritt in Richtung 'Festung Amerika'", kommentierte der britische Branchenverband der Reiseveranstalter Abta gegenüber der Boulevardzeitung 'The Mirror'. "Das ist natürlich keine gute Sache für die Fluggäste - das ist eher Big Brother."
Bei der Abta befürchtet man nicht nur eine umfassende Verletzung der Privatsphäre. Die Kontrollen könnten auch dazu führen, dass Daten unbescholtender Passagiere korrumpiert werden. "Wir würden gern wissen, ob überhaupt ausreichen ausgebildetes Personal für die Analyse von Computern zur Verfügung steht", hieß es.
Den Angaben zufolge hätten einige Geschäftsreisende bereits reagiert und würden nur noch mit Notebooks in die USA fliegen, die keine Nutzerdaten enthalten. Zu groß ist offenbar die Angst, dass auch Geschäftsgeheimnisse ausgespäht werden könnten.
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Christian Kahle
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