US-Grenzbeamte dürfen Notebooks beschlagnahmen
Entsprechende Richtlinien wurden nun vom Ministerium für Heimatschutz erlassen. Demnach muss für die Beschlagnahmung kein Anfangsverdacht vorliegen. Damit setzte das Ministerium ein früheres Gerichtsurteil in eine Bundesrichtlinie um.
Die Grenzbeamten können die Inhalte von der Festplatte auch kopieren und an andere Behörden weiterreichen. Privatunternehmen dürfen für Übersetzungen, Entschlüsselung und andere technische Aufgaben herangezogen werden.
Eingezogen werden dürfen alle Geräte, die Informationen in digitaler oder analoger Form speichern können. Neben Notebooks trifft dies also auch Handys, USB-Sticks, iPods, Pager oder Magnetbandkassetten.
Selbst in höchsten Kreisen der Politik regt sich allerdings inzwischen Widerstand gegen die Richtlinie. So kündigte mit Russell Feingold ein Senator der Demokraten an, einen Gesetzesentwurf einbringen zu wollen, der das Recht auf Durchsuchungen auf einen ersten Anfangsverdacht einschränkt.
Neueste Downloads
Neue Nachrichten
Beliebte Nachrichten
Videos
Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
Ich empfehle ...
Meist kommentierte Nachrichten
Forum
-
CalibRaw - schneller, nicht-destruktiver RAW-Fotoeditor
d-hubs - Gestern 21:45 Uhr -
Clonezilla das sehr leistungsfähiges Partitionsprogramm
d-hubs - Gestern 20:24 Uhr -
Einstieg in WordPress:
d-hubs - Gestern 15:49 Uhr -
Neu: OBS Studio 33.0.0-beta4 steht bereit
d-hubs - Gestern 12:36 Uhr -
der Google Summer of Code (GSoC),,,
d-hubs - Vorgestern 20:53 Uhr
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen?
Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links,
um WinFuture zu unterstützen:
Vielen Dank!
Alle Kommentare zu dieser News anzeigen