Vista: Sammelklage wegen irreführender Werbung?
Die Klage verlangt von Microsoft Schadenersatz, weil sich zwei Kunden von der Marketing-Kampagne für Windows Vista in die Irre geführt fühlen. Im März reichten die Kunden Klage ein, weil sie Microsoft beschuldigen, den Slogan "Windows Vista Capable" auch auf Komplettrechnern angebracht zu haben, die nur die Basis-Variante von Vista unterstützen.
Ihrer Meinung nach impliziert die Kennzeichnung eines Rechners als "Vista-fähig", dass alle Varianten von Windows Vista auf dem Gerät lauffähig sind. Microsoft pocht seinerseits weiter auf der Unterscheidung zwischen der Kennzeichnung "Windows Vista Capable" und "Premium Ready", wobei letzteres für Systeme steht, auf denen auch die teureren Vista-Varianten eingesetzt werden können.
Derzeit streiten die Kläger und Microsoft darüber, ob das Verfahren zu einer Sammelklage ausgeweitet werden sollte. Während die Kläger behaupten, Microsoft habe Millionen Kunden mit der Kennzeichnung von Rechnern, die bald nicht mehr aktuell sein würden, getäuscht, werfen die Redmonder den Klägern eine Verdrehung der Fakten vor.
Nach Angaben des Seattle Post-Intelligencer behauptet Microsoft, dass die Kunden kein Recht hätten, die Kennzeichnung nach eigenem Gutdünken auszulegen. Windows Vista Home Basic sei eine vollwertige Ausgabe des neuen Betriebssystem. Es gebe keine Unterscheidung zwischen den "echten" Varianten von Vista und Home Basic, wie von den Klägern unterstellt.
Diese halten jedoch weiterhin daran fest, dass Microsoft die Kunden durch die Kennzeichnung der Systeme in Kombination mit einer Werbekampagne, bei der man nur die Funktionen der teureren Vista-Varianten hervor hob, getäuscht hat.
Die Entscheidung, ob aus dem Verfahren tatsächlich eine Sammelklage wird, soll in Kürze getroffen werden. Erste Verhandlungen werden - wenn überhaupt - wahrscheinlich erst im Herbst nächsten Jahres stattfinden.
Ihrer Meinung nach impliziert die Kennzeichnung eines Rechners als "Vista-fähig", dass alle Varianten von Windows Vista auf dem Gerät lauffähig sind. Microsoft pocht seinerseits weiter auf der Unterscheidung zwischen der Kennzeichnung "Windows Vista Capable" und "Premium Ready", wobei letzteres für Systeme steht, auf denen auch die teureren Vista-Varianten eingesetzt werden können.
Derzeit streiten die Kläger und Microsoft darüber, ob das Verfahren zu einer Sammelklage ausgeweitet werden sollte. Während die Kläger behaupten, Microsoft habe Millionen Kunden mit der Kennzeichnung von Rechnern, die bald nicht mehr aktuell sein würden, getäuscht, werfen die Redmonder den Klägern eine Verdrehung der Fakten vor.
Nach Angaben des Seattle Post-Intelligencer behauptet Microsoft, dass die Kunden kein Recht hätten, die Kennzeichnung nach eigenem Gutdünken auszulegen. Windows Vista Home Basic sei eine vollwertige Ausgabe des neuen Betriebssystem. Es gebe keine Unterscheidung zwischen den "echten" Varianten von Vista und Home Basic, wie von den Klägern unterstellt.
Diese halten jedoch weiterhin daran fest, dass Microsoft die Kunden durch die Kennzeichnung der Systeme in Kombination mit einer Werbekampagne, bei der man nur die Funktionen der teureren Vista-Varianten hervor hob, getäuscht hat.
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