Hackerparagraph zwingt Sicherheitsexperten ins Exil

Internet & Webdienste Am Sonntag ist die Novelle des Strafgesetzbuches in Kraft getreten, die auch eine verschärfte Version des so genannten "Hackerparagraphen" enthält. Da deren schwammiger Wortlaut auch unabhängige Sicherheitsspezialisten ins Visier der Strafverfolgungsbehörden rücken lässt, haben sich viele Betroffene entschlossen ihre Webangebote vom Netz zu nehmen. Paragraph 202c des Strafgesetzbuches sieht vor, dass die Vorbereitung einer Straftat durch Herstellung, Beschaffung, Verkauf, Überlassung, Verbreitung oder Zugänglichmachen von Passwörtern oder anderen Sicherheitscodes oder dafür geeigneten Programmen künftig mit einer Geldstrafe oder Haft von bis zu einem Jahr geahndet werden kann.

Viele Sicherheitsexperten kritisieren diese Regelung als zu weit gefasst. Zwar hat die Bundesregierung zugesichert, nicht gegen Sicherheitsspezialisten vorzugehen, doch vielen Betroffenen ist das Risiko einfach zu groß. Sie haben deshalb damit begonnen, problematische Inhalte aus ihren Webangeboten zu entfernen oder ihre Websites gleich ganz ins Ausland zu verlagern.

Ein prominentes Beispiel ist Stefan Esser, der sich auf die Suche nach PHP-Lücken spezialisiert hat. Er entfernte in der vergangenen Woche die Informationen zu den im Rahmen des "Monats der PHP-Bugs" gesammelten Fehlern, weil die neue Regelung seiner Meinung nach zu viel Interpretationsspielraum lässt.

Schon im letzten Monat ging die Website der Gruppe Phenoelit vom Netz. Die Seite ist mittlerweile wieder online, aber wird das Angebot von einem Server in Holland ausgeliefert. Die Entwickler des WLAN-Scanners Kismac haben unterdessen ihrerseits angekündigt, ihren Kollegen in der nächsten Zeit ins holländische Exil zu folgen.
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