Verbreitung von Hacker-Software: Anzeige gegen BSI
Wie es in einer Pressemitteilung heißt, macht sich das BSI durch einen Link auf die Seite des Herstellers der Software "John the Ripper" strafbar. Dabei handelt es sich um einen Passwort-Cracker, mit dem es möglich ist, Passwörter auszuspähen, so TecChannel.
Weiter heißt es, dass sich das Ministerium auch durch eine Image-Datei der BSI OSS Security Suite (BOSS) strafbar mache, da auch dort das Programm enthalten sei. Dadurch verstoße das BSI gegen den im August verschärften Paragraphen 202c des Strafgesetzbuches, den so genannten "Hacker-Paragraph".
Paragraph 202c des Strafgesetzbuches sieht vor, dass die Vorbereitung einer Straftat durch Herstellung, Beschaffung, Verkauf, Überlassung, Verbreitung oder Zugänglichmachen von Passwörtern oder anderen Sicherheitscodes oder dafür geeigneten Programmen künftig mit einer Geldstrafe oder Haft von bis zu einem Jahr geahndet werden kann.
Gerade Sicherheitsexperten sehen in der Neuregelung des Paragraphen ein Problem, da sie häufig entsprechende Tools einsetzen um Sicherheitslücken aufzudecken. Wegen des eher schwammigen Wortlautes in der Gesetzesnovelle, fürchten sie strafrechtliche Konsequenzen, wenn sie auch weiterhin ihrer Arbeit in gewohnter Art und Weise nachgehen.
"Wir haben uns deshalb zu diesem ungewöhnlichen Schritt entschlossen, um für TecChannel.de und alle anderen seriösen Internetseiten sowie Sicherheitsexperten und Programmierer eine bessere Rechtssicherheit zu erlangen", so TecChannel-Chefredakteur Michael Eckert.
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