Geheime Online-Durchsuchungen vorerst gestoppt
Demnach hat Schäuble eine Prüfung der aktuellen Rechtsgrundlage angeordnet. Erst wenn diese Untersuchung abgeschlossen ist, kann mit den Online-Durchsuchungen weitergemacht werden, es sei denn, es stellt sich heraus, dass keine rechtliche Grundlage existiert. Bisher operierten die Geheimdienste auf Basis einer Dienstvorschrift des ehemaligen Innenministers Otto Schily.
Das Geständnis wurde von der innenpolitischen Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, erzwungen, die einen entsprechenden Antrag stellte. Demnach werden private PCs und Speicherplattformen im Internet bereits seit 2005 durch die Geheimdienste des Bundes überwacht. Die Regierung sieht darin aber keine Verletzung des Fernmeldegeheimnisses, sowie des Grundrechtes auf informationelle Selbstbestimmung.
Wie oft diese geheimen Online-Durchsuchungen bereits durchgeführt wurden, wollte die Bundesregierung nicht angeben. Stattdessen wurde von Problemen berichtet. Es wurden so viele Daten gesammelt, dass man diese gar nicht überschauen konnte. Laut Bundesregierung wird das Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung nicht verletzt, "zumindest nicht wenn der PC im Garten steht".
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Michael Diestelberg
Redakteur bei WinFuture
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