Geheime Online-Durchsuchungen gibt es seit 2005
Das Geständnis wurde von der innenpolitischen Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, erzwungen, die einen entsprechenden Antrag stellte. Demnach werden private PCs und Speicherplattformen im Internet bereits seit 2005 durch die Geheimdienste des Bundes überwacht. Die Regierung sieht darin aber keine Verletzung des Fernmeldegeheimnisses, sowie des Grundrechtes auf informationelle Selbstbestimmung.
Wie oft diese geheimen Online-Durchsuchungen bereits durchgeführt wurden, wollte die Bundesregierung nicht angeben. Stattdessen wurde von Problemen berichtet. Es wurden so viele Daten gesammelt, dass man diese gar nicht überschauen konnte. Laut Bundesregierung wird das Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung nicht verletzt, "zumindest nicht wenn der PC im Garten steht".
Piltz fordert nun, dass die geheimen Online-Durchsuchungen so lange ausgesetzt werden, bis eine entsprechende gesetzliche Regelung des Bundesverfassungsgerichts vorliegt. Außerdem sollen die Haushaltsmittel für die Programmierung der dazu notwendigen Software gestrichen werden.
Bereits im März 2007 hatte die Bundesregierung erklärt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Möglichkeit hat, geheime Online-Durchsuchungen durchzuführen. Dazu berief man sich auf den Paragraph 8 Absatz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes. Darin heißt es, dass "Methoden, Gegenstände und Instrumente" zur heimlichen Informationsbeschaffung eingesetzt werden dürfen. Welche Mittel konkret eingesetzt werden dürfen, musste der Bundesinnenminister benennen. Dass er dies in Form einer Dienstvorschrift auch wirklich tat, war bisher nicht bekannt.
Erst im Februar hatte der Bundesgerichtshof die heimlichen Online-Durchsuchungen für staatliche Ermittler untersagt, da es eine entsprechende Rechtsgrundlage nicht gibt. Vor allem Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble drängt seitdem auf eine schnelle Entscheidung, um so den Strafverfolgern die Arbeit zu erleichtern.
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Michael Diestelberg
Redakteur bei WinFuture
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