Polizei will YouTube und Co. für Fahndung nutzen

Internet & Webdienste Die Frankfurter Rundschau berichtet in ihrer aktuellen Ausgabe, dass die deutsche Polizei erwägt, Videoportale wie YouTube zur Fahndung zu verwenden. Dazu müsse allerdings noch der rechtliche Rahmen überprüft werden, meldet die Zeitung. Laut dem Bundeskriminalamt (BKA) wurde die so genannte Öffentlichkeitsfahndung noch nicht auf Web-2.0-Plattformen ausgedeht. Dazu gehören Überwachungsvideos, Fotos und ähnliche Inhalte. Dies liegt auch daran, da die Staatsanwaltschaft jeden Einzelfall genehmigen muss. Öffentliche Fahndungen werden erst als letztes Mittel eingesetzt, da die Persönlichkeitsrechte der Täter verletzt werden.

Laut Frankfurter Rundschau werden Videoportale wie YouTube in anderen Ländern bereits erfolgreich für die Fahndung eingesetzt. Man habe die große Reichweite dieser Portale erkannt. In Deutschland muss nun geklärt werden, ob die Strafprozessordnung für diese Maßnahmen geändert werden muss.
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