Prepaid-Guthaben auf Handys darf nicht verfallen

Telefonie Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte bereits im Februar 2006 gegen den Mobilfunkanbieter O2 geklagt. Sie stritten um einige Klauseln in den Geschäftsbedingungen von O2. Diese beinhalteten, dass das aufgeladene Prepaid-Guthaben nach 12 Monaten verfällt. Das Landgericht München urteilte schon damals für die Verbraucherschützer, doch der Mobilfunker wollte noch eine Instanz höher. So urteile gestern auch das Oberlandesgericht München, dass das Prepaid-Guthaben nicht verfallen darf.

Selbst bei einer Vertragsbeendigung muss das Geld ausgezahlt werden. Es wird davon ausgegangen, dass auch die anderen drei Mobilfunkanbieter in Deutschland ihre Geschäftsbedingungen entsprechend anpassen, so dass das Prepaid-Guthaben in Zukunft nicht mehr verfällt.
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