Prepaid-Guthaben auf Handys darf nicht verfallen
Das Landgericht München urteilte schon damals für die Verbraucherschützer, doch der Mobilfunker wollte noch eine Instanz höher. So urteile gestern auch das Oberlandesgericht München, dass das Prepaid-Guthaben nicht verfallen darf.
Selbst bei einer Vertragsbeendigung muss das Geld ausgezahlt werden. Es wird davon ausgegangen, dass auch die anderen drei Mobilfunkanbieter in Deutschland ihre Geschäftsbedingungen entsprechend anpassen, so dass das Prepaid-Guthaben in Zukunft nicht mehr verfällt.
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Michael Diestelberg
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