Telekom erhöht Preise: DSL-Bestandskunden zahlen ab April mehr

Die Deutsche Telekom informiert derzeit zahlreiche Be­stands­kun­den über eine bevorstehende Preiserhöhung. Ab April 2026 steigen die Kosten für ältere Festnetz-Tarife. Wir fassen zu­sam­men, wer be­trof­fen ist und welche Son­der­kün­di­gungs­rech­te jetzt greifen.
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Preisanpassung für Festnetztarife

Die Deutsche Telekom hat laut übereinstimmenden Medienberichten damit begonnen, zahlreiche Bestandskunden im Festnetzbereich über eine anstehende Preisanpassung zu informieren. Ab dem 1. April 2026 werden die monatlichen Grundgebühren für viele ältere Verträge um pauschal zwei Euro angehoben.

Betroffen von dieser Maßnahme sind primär Kunden, die ihre Tarife der Reihe "MagentaZuhause" sowie der älteren "Call & Surf"-Sparte vor April 2023 abgeschlossen haben. Das Unternehmen begründet diesen Schritt in den verschickten Informationsschreiben mit allgemein gestiegenen Kosten für den Netzbetrieb und die Bereitstellung von Services.

Für die betroffenen Nutzer bedeutet das konkret, dass sich etwa ein "MagentaZuhause L"-Tarif von bisher 44,95 Euro auf 46,95 Euro im Monat verteuert. Die Umstellung erfolgt automatisch zum Stichtag, sofern der Kunde nicht aktiv widerspricht beziehungsweise von seinem in diesem Fall eingeräumten Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht.

Es handelt sich hierbei um die zweite größere Anpassungswelle innerhalb weniger Jahre. Bereits im April 2023 hatte der Konzern die Preise, damals vorwiegend für Neukunden und Tarifwechsler, um drei Euro angehoben.


Hintergründe und technische Details

Wie die Deutsche Telekom auf Anfrage bestätigte, seien die Preise für Bestandskunden über Jahre stabil gehalten worden, obwohl die Kosten insbesondere für Betrieb und Nutzung des Netzes sowie für Servicedienstleistungen gestiegen seien. Eine Weitergabe der Kosten sei nun unumgänglich, um die Qualität der Infrastruktur zu gewährleisten.

Ein Unternehmenssprecher betonte zudem, dass die angepassten Preise für langjährige Bestandskunden in vielen Fällen immer noch zwei Euro unter dem liegen, was Neukunden aktuell gemäß Listenpreis für vergleichbare Tarife zahlen müssen. Die Anpassung dient somit auch einer gewissen Harmonisierung der Tarifstrukturen.

Wichtig für Kunden ist die Differenzierung nach Anschlussart. Während klassische VDSL-Anschlüsse im Preis steigen, bleiben reine Glasfaser-Tarife von dieser spezifischen Erhöhung ausgenommen. Das liegt auch an der zugrunde liegenden Technik. Denn das klassische Kupfernetz, auf dem VDSL basiert, erfordert durch aktive Komponenten wie Linecards in den Multifunktionsgehäusen am Straßenrand einen höheren Wartungs- und Energieaufwand. Reine Glasfasernetze (GPON) operieren hingegen weitestgehend mit passiven optischen Komponenten, die im Betrieb kosteneffizienter sind.

Kündigung und Alternativen

Wie bereits angesprochen, löst die einseitige Vertragsänderung automatisch ein Sonderkündigungsrecht aus. Kunden, die mit der Preiserhöhung nicht einverstanden sind, können ihren Vertrag ohne Einhaltung der regulären Fristen beenden. Dieses Recht gilt für drei Monate nach Erhalt des Informationsschreibens.

Die Kündigung kann frühestens zum 31. März 2026 wirksam werden und muss in Textform erfolgen. Wer nicht reagiert, akzeptiert die neuen Konditionen stillschweigend und zahlt ab der April-Rechnung den erhöhten Betrag.

Für wechselwillige Nutzer könnte das ein Anlass sein, den aktuellen Markt zu sondieren. Discounter im Netz der Telekom, wie etwa die hauseigene Tochter-Marke Congstar, bieten oft günstigere Konditionen bei gleicher technischer Basis, verzichten jedoch häufig auf inkludierte Features wie eine Festnetz-Flatrate in alle Mobilfunknetze oder spezifische Cloud-Dienste, die in den Magenta-Tarifen oft Standard sind.

Habt ihr noch einen älteren Vertrag bei der Telekom und das Schreiben schon im Briefkasten gefunden? Zahlt ihr in Zukunft mehr oder werdet ihr jetzt wechseln? Schreibt uns eure Meinung in die Kommentare!

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Zusammenfassung
  • Deutsche Telekom erhöht ab 1. April 2026 Preise für ältere Festnetztarife
  • Betroffen sind vor allem MagentaZuhause- und Call-&-Surf-Verträge vor April 2023
  • Die monatliche Grundgebühr steigt pauschal um zwei Euro für diese Kunden
  • Begründung: Gestiegene Kosten für Netzbetrieb und Servicedienstleistungen
  • Reine Glasfaser-Tarife bleiben von dieser spezifischen Erhöhung ausgenommen
  • Betroffene Kunden erhalten ein Sonderkündigungsrecht für drei Monate
  • Alternative Anbieter wie Congstar bieten oft günstigere Tarife

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