Eure Daten sind auch in deutschen Microsoft-Datenzentren nicht sicher
Für die Daten europäischer Nutzer gibt es nicht nur dann ein Problem, wenn sie auf Servern von Cloud-Anbietern gespeichert werden, die außerhalb der EU stehen. Die Zugriffsmöglichkeiten der US-Behörden erstrecken sich durchaus auch auf hiesige Datenzentren.
Um sensible Daten vor dem Zugriff von US-Behörden zu schützen, wird schon länger eine größere Unabhängigkeit von den großen US-Anbietern wie Microsoft oder Amazon gefordert. Diese fürchten entsprechend um lukrative Aufträge aus Europa und versuchen den Anschein zu erwecken, dass es keinen Grund zur Sorge gibt. So werden hier Tochtergesellschaften gegründet und Datenzentren in der EU aufgebaut.
Das allerdings hilft alles nur wenig, wie ein neues Rechtsgutachten zeigt, das vor einigen Monaten an der Universität Köln im Auftrag des Bundesinnenministeriums erstellt wurde. Die Plattform "Frag den Staat" hat das Papier nun über das Informationsfreiheitsgesetz für die Öffentlichkeit zugänglich machen können. Und die Inhalte sind durchaus brisant.
Demnach können verschiedene US-Gesetze die Cloud-Betreiber auch dann zur Herausgabe von Daten verpflichten, wenn diese nur auf Servern in der EU gespeichert sind. Dies gelte laut dem Gutachten auch nicht ausschließlich für US-Unternehmen, sondern auch für deren europäische Tochtergesellschaften. Und beispielsweise auch europäische Unternehmen, die einen signifikanten Teil ihres Geschäfts in den USA machen, können im Grunde unter Druck gesetzt werden, die gewünschten Informationen herauszurücken.
Dies steht natürlich im Widerspruch zu europäischen Gesetzen wie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Um den grenzüberschreitenden Betrieb von Cloud-Angeboten trotzdem irgendwie zu ermöglichen, wird immer wieder versucht, mit entsprechenden Abkommen eine Regelung hinzubekommen. Diese sind bisher allesamt von Gerichten kassiert worden. Der jüngste Vertrag dieser Art wird demnächst ebenfalls vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) auf den Prüfstand gestellt.
Siehe auch:
Rechtsgutachten zeigt Probleme auf
Die Sicherheit von Daten bei Cloud-Anbietern ist schon seit Jahren immer wieder Thema. Aktuell erhält es allerdings noch einmal besondere Brisanz, denn die Trump-Regierung in Washington kündigt die seit 80 Jahren bestehende enge Partnerschaft zwischen den USA und Europa derzeit weitgehend auf. Das dürfte die neuen Fronten zwischen den einstigen Freunden zeitnah weiter verschärfen.Um sensible Daten vor dem Zugriff von US-Behörden zu schützen, wird schon länger eine größere Unabhängigkeit von den großen US-Anbietern wie Microsoft oder Amazon gefordert. Diese fürchten entsprechend um lukrative Aufträge aus Europa und versuchen den Anschein zu erwecken, dass es keinen Grund zur Sorge gibt. So werden hier Tochtergesellschaften gegründet und Datenzentren in der EU aufgebaut.
Das allerdings hilft alles nur wenig, wie ein neues Rechtsgutachten zeigt, das vor einigen Monaten an der Universität Köln im Auftrag des Bundesinnenministeriums erstellt wurde. Die Plattform "Frag den Staat" hat das Papier nun über das Informationsfreiheitsgesetz für die Öffentlichkeit zugänglich machen können. Und die Inhalte sind durchaus brisant.
Demnach können verschiedene US-Gesetze die Cloud-Betreiber auch dann zur Herausgabe von Daten verpflichten, wenn diese nur auf Servern in der EU gespeichert sind. Dies gelte laut dem Gutachten auch nicht ausschließlich für US-Unternehmen, sondern auch für deren europäische Tochtergesellschaften. Und beispielsweise auch europäische Unternehmen, die einen signifikanten Teil ihres Geschäfts in den USA machen, können im Grunde unter Druck gesetzt werden, die gewünschten Informationen herauszurücken.
Widerspruch zu EU-Recht
Denn das US-Recht verpflichtet all diese Unternehmen im Kern dazu, dafür zu sorgen, dass Daten im Zweifelsfall zugänglich gehalten werden. Sie müssen sogar mit Geldstrafen rechnen, wenn sie sich selbst durch den Einsatz starker Kryptografie von den bei ihnen gespeicherten Daten ausschließen.Dies steht natürlich im Widerspruch zu europäischen Gesetzen wie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Um den grenzüberschreitenden Betrieb von Cloud-Angeboten trotzdem irgendwie zu ermöglichen, wird immer wieder versucht, mit entsprechenden Abkommen eine Regelung hinzubekommen. Diese sind bisher allesamt von Gerichten kassiert worden. Der jüngste Vertrag dieser Art wird demnächst ebenfalls vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) auf den Prüfstand gestellt.
Zusammenfassung
- US-Behörden können auch auf Daten in europäischen Cloud-Servern zugreifen
- Microsoft und andere US-Anbieter gründen Tochtergesellschaften als Scheinsicherheit
- Kölner Rechtsgutachten im Auftrag des Bundesinnenministeriums zeigt Risiken
- Europäische Tochterunternehmen unterliegen ebenfalls den US-Datenzugriffsgesetzen
- US-Recht verlangt Datenzugang und verbietet unzugängliche Verschlüsselung
- DSGVO steht im Widerspruch zu den amerikanischen Zugriffsmöglichkeiten
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