EU-Gericht: Vertrag zur Datenübermittlung in die USA kann bleiben

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat eine Klage gegen das EU-US-Datenschutzabkommen "Data Privacy Framework" (DPF) ab­ge­wie­sen. Damit bleibt der Datenaustausch zwischen europäischen und amerikanischen Unternehmen vorerst möglich.
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Klage zu eng gefasst

Eingereicht hatte die Klage der französische Abgeordnete Philippe Latombe im Jahr 2023, nur wenige Monate nach Inkrafttreten des Abkommens. Das DPF ist bereits der dritte Versuch, transatlantische Datenflüsse auf eine rechtssichere Grundlage zu stellen. Vorgänger wie "Safe Harbor" und "Privacy Shield" waren jeweils nach Klagen des österreichischen Juristen und Datenschutzaktivisten Max Schrems vom Europäischen Gerichtshof kassiert worden, weil sie keinen ausreichenden Schutz für personenbezogene Daten gewährleisteten.

Ein zentrales Element des neuen Abkommens ist ein von US-Präsident Joe Biden 2022 per Dekret eingerichteter "Data Protection Review Court" (DPRC), ein Schiedsgericht, das Beschwerden von EU-Bürgern prüfen soll. Latombe argumentierte, diese Institution sei nicht unabhängig, da ihre Existenz allein von einer Anordnung des Präsidenten abhänge.


Das EuG widersprach: Ernennungen und Absetzungen der DPRC-Richter unterlägen klaren Regeln, und nur der US-Justizminister könne sie aus wichtigem Grund abberufen. Zudem habe die EU-Kommission die Pflicht, die Einhaltung der Vereinbarung fortlaufend zu überwachen und das Abkommen bei Bedarf auszusetzen.

Warten auf Schrems

Schrems zeigte sich von der Entscheidung wenig überrascht. Über seine Organisation NOYB erklärte er, Latombes Vorgehen sei zu eng gefasst gewesen, um Erfolg zu haben. Inhaltlich bleibe das DPF aber kaum tragfähig, da es weitgehend den früheren, bereits gekippten Regelwerken gleiche. Vor allem die Abhängigkeit von US-Präsidialerlassen berge ein erhebliches Risiko, gerade im Hinblick auf den Machtwechsel in Washington.

Rechtsexperten sehen das Urteil auch im politischen Kontext. Wäre das DPF erneut gekippt worden, hätte dies die ohnehin angespannten Beziehungen in Handels- und Digitalfragen zwischen EU und USA weiter belastet. Kurzfristig sorge das Urteil daher für Stabilität, doch langfristig hänge die Zukunft des Abkommens davon ab, wie sich die US-Kontrollmechanismen entwickeln.

Gemeinhin geht man davon aus, dass jetzt Schrems wieder aktiv wird. Dieser kann das Abkommen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) anfechten. Die grundlegende Kritik bleibt immerhin bestehen: Wenn Daten in US-Rechenzentren überspielt werden, unterliegen sie nicht mehr den europäischen Datenschutzstandards. Insbesondere können US-Behörden über verschiedene Gesetze wie den Patriot Act relativ einfach auf die Informationen zugreifen.

Zusammenfassung
  • EU-Gericht weist Klage gegen das US-EU-Datenschutzabkommen DPF ab
  • Der französische Abgeordnete Philippe Latombe reichte die Klage 2023 ein
  • Vorgängerabkommen wurden nach Max Schrems' Klagen für ungültig erklärt
  • Kritikpunkt am neuen Abkommen ist der von Biden eingerichtete Schutzgerichtshof
  • EU-Gericht sieht ausreichende Unabhängigkeit der DPRC-Richter gegeben
  • Datenschutzaktivist Schrems plant vermutlich weitere Anfechtung vor dem EuGH
  • US-Behördenzugriff auf EU-Daten bleibt grundsätzliches Problem des Abkommens

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