Öffentlich-Rechtliche: ARD-Reform streicht Radiosender und vieles mehr

Gestrichene Radiowellen, beschnittene Textinhalte und erzwungene Video-Synergien: Der neue Staatsvertrag diktiert ARD und ZDF einen harten Sparkurs. Nutzer verlieren gewohnte Sender auf UKW und müssen sich auf veränderte Apps einstellen.
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Reformstart: Weniger Radio, mehr Digitales

Zum 1. Dezember 2025 tritt der lang diskutierte Reformstaatsvertrag in Kraft. Das Regelwerk zwingt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu tiefgreifenden Umstrukturierungen. Die Intendanten von ARD, ZDF und Deutschlandradio müssen ihre Angebote straffen, die Anzahl der linearen Radiowellen drastisch reduzieren und ihre Online-Strategie an neue rechtliche Vorgaben anpassen.

Im Zentrum der Debatte steht für Beitragszahler die Frage, ob diese Verschlankung tatsächlich zu einer Modernisierung führt oder ob primär Inhalte gestrichen werden, um den Rundfunkbeitrag stabil zu halten. Der ARD-Vorsitzende Florian Hager sieht in dem Vertrag wichtige Impulse für den Weg der Digitalisierung. Er räumt jedoch ein, dass die Umsetzung der Vorgaben erhebliche Anstrengungen erfordere (via Teltarif).


Streichliste beim terrestrischen Funk

Ein einschneidender Punkt der Reform ist die gesetzlich verordnete Reduktion der terrestrisch verbreiteten Radiowellen auf maximal 53 bis zum Jahr 2027. Dies bedeutet das faktische Aus für die klassische UKW- oder alleinige DAB-Plus-Verbreitung diverser Spartensender. Diese werden künftig oft nur noch als Webstream existieren oder vollständig in anderen Formaten aufgehen.

Die folgenden Programme entfallen laut aktuellen Planungen in ihrer bisherigen Verbreitung über Antenne:

  • Puls und BR24 Live (Bayerischer Rundfunk)
  • MDR Klassik, MDR Tweens und MDR Schlagerwelt
  • NDR Schlager, NDR Blue und NDR Info Spezial
  • WDR Event und WDR Die Maus

Die Inhalte sollen teils in neue digitale Strukturen integriert werden. Geplant sind beispielsweise spezifische "Soundzonen" für Kinder in der ARD Audiothek oder genre-spezifische Streams für Klassik und Schlager. Parallel dazu arbeiten die Sender im Südwesten (SWR, HR, SR) an engeren Kooperationen, um IT-Ressourcen und redaktionelle Kapazitäten bei Info- und Jugendwellen zu bündeln.

Online-Texte unter strenger Beobachtung

Interessant sind auch dei verschärften Restriktionen für textbasierte Online-Inhalte. Der Reformstaatsvertrag zieht die Grenzen bei der sogenannten "Presseähnlichkeit" enger. Das Prinzip lautet künftig verstärkt: "Sendung first". Das bedeutet, dass Texte in Anwendungen wie der Tagesschau App primär begleitend zu Audio- oder Videoinhalten stehen müssen und nicht als eigenständiges Nachrichtenmedium fungieren dürfen, um den Wettbewerb mit privaten Verlagen nicht zu verzerren. Infografik: Öffentlich-rechtliche Sender kommen mit Rundfunkbeitrag nicht ausÖffentlich-rechtliche Sender kommen mit Rundfunkbeitrag nicht aus

Strategiewechsel beim Streaming

Auch im Bereich Video-On-Demand fordert der Gesetzgeber mehr Synergien. In den Kategorien Information, Bildung und Dokumentation sind künftig nur noch zwei gemeinsame Angebote von ARD und ZDF zulässig. Bei Inhalten für jüngere Zielgruppen bleiben das Angebot von Funk sowie der Kinderkanal Kika erhalten. Kika soll jedoch mittelfristig vollständig ins Digitale überführt werden, was das Ende des linearen TV-Senders bedeuten könnte.

Was haltet ihr von der Reform? Seht ihr die Einschränkungen bei Online-Texten kritisch oder ist dieser Schritt zum Schutz der Verlage längst überfällig? Schreibt uns eure Meinung in die Kommentare!

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Was ändert sich ab Dezember 2025?
Am 1. Dezember 2025 tritt der neue Reformstaatsvertrag in Kraft. Dieser verpflichtet die Öffentlich-Rechtlichen zu mehr Wirtschaftlichkeit und einer stärkeren Digitalisierung. Für die ARD bedeutet dies konkret eine Reduzierung der Hörfunkwellen und eine engere Zusammenarbeit mit dem ZDF.

Ziel ist es, Doppelstrukturen abzubauen und Ressourcen für digitale Angebote freizumachen. Die Umsetzung vieler Maßnahmen, wie etwa die Abschaltung terrestrischer Frequenzen für bestimmte Sender, soll schrittweise bis zum Jahr 2027 erfolgen.
Welche Radiosender fallen weg?
Der Staatsvertrag schreibt eine Reduktion auf maximal 53 terrestrisch verbreitete Radiowellen vor. Zahlreiche Spartensender verlieren ihre Verbreitung über Antenne (DAB+). Betroffen sind unter anderem PULS, BR24live, MDR Klassik, NDR Schlager und WDR Event.

Auch Programme wie "WDR Die Maus" oder "MDR Tweens" werden nicht mehr terrestrisch ausgestrahlt. Diese Sender werden jedoch nicht ersatzlos gestrichen, sondern in reine Online-Angebote überführt oder als Streams in der ARD Audiothek fortgeführt.
Wie empfange ich die Sender künftig?
Die von der terrestrischen Abschaltung betroffenen Programme sind künftig ausschließlich über das Internet empfangbar. Für IT-Anwender und Hörer bedeutet dies den Wechsel auf IP-basierte Übertragungswege, etwa via Smart-Speaker, Browser oder Smartphone-Apps.

Die ARD bündelt diese Inhalte verstärkt in der ARD Audiothek. Dort sollen neue "Soundzonen" für Kinder, eine digitale Schlagerwelt sowie erweiterte Klassik-Angebote entstehen, die lineare Streams und On-Demand-Inhalte verknüpfen.
Was bedeutet "Sendung first" online?
Für Webseiten wie tagesschau.de gelten künftig strengere Regeln bezüglich der "Presseähnlichkeit". Es gilt das Prinzip "Sendung first": Textinhalte dürfen oft erst nach oder begleitend zu einem Audio- oder Video-Beitrag veröffentlicht werden.

Dies hat direkte Auswirkungen auf die redaktionellen Abläufe. Die ARD befürchtet dadurch einen Verlust an Geschwindigkeit bei Eilmeldungen, da Texte nicht mehr losgelöst von audiovisuellen Inhalten publiziert werden dürfen, sofern keine Ausnahme im Staatsvertrag greift.
Werden Programme zusammengelegt?
Ja, insbesondere im Südwesten ist eine massive Kooperation geplant. Die Sender hr, SWR und SR arbeiten an Konzepten, um ihre jungen Wellen (You FM, Dasding, Unserding) sowie die Info-Wellen (hr-info, SWR Aktuell, Antenne Saar) zu Gemeinschaftsprogrammen zu verschmelzen.

Technisch und inhaltlich wird dabei ein gemeinsames Mantelprogramm ausgestrahlt, das lediglich durch regionale Elemente ergänzt wird. Das jeweilige Branding der Sender soll dabei laut aktuellen Planungen erhalten bleiben.
Was passiert mit TV und Streaming?
Im Fernsehbereich fordert der Reformstaatsvertrag mehr gemeinsame Angebote von ARD und ZDF. In den Sparten Information, Bildung und Dokumentation sind künftig nur noch zwei gemeinsame Angebote zulässig. KiKA und funk bleiben als Marken für junge Zielgruppen erhalten.

Mittelfristig sollen die Inhalte des Kinderkanals KiKA jedoch vollständig ins Internet überführt werden. ARD und ZDF befinden sich hierzu bereits in Gesprächen, um ein gemeinsames Konzept für die digitale Transformation zu entwickeln.
Zusammenfassung
  • Reformstaatsvertrag zwingt ARD und ZDF ab 1. Dezember 2025 zu Einsparungen
  • Reduzierung der terrestrischen Radiowellen auf maximal 53 bis zum Jahr 2027
  • Viele Spartensender wie MDR Klassik oder NDR Schlager verlieren UKW-Verbreitung
  • Verschärfte Restriktionen für textbasierte Online-Inhalte nach Prinzip 'Sendung first'
  • ARD befürchtet Nachteile im digitalen Wettbewerb durch neue Textbeschränkungen
  • Nur noch zwei gemeinsame Video-on-Demand-Angebote von ARD und ZDF erlaubt

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