Kabinett beschließt: E-Autos bleiben bis 2035 von der Kfz-Steuer befreit

Die Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos wird bis 2035 verlängert. Wer bis Ende 2030 ein E-Auto kauft, spart bis zu zehn Jahre lang Steuern. Doch es gibt einen Haken bei der gestaffelten Regelung. Erfahrt, welche Fristen ihr beachten müsst.
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Kabinett verlängert Steuerbefreiung

Das Bundeskabinett hat am 15. Oktober einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge beschlossen. Die ursprünglich bis Ende 2025 geltende Regelung wird nun um fünf Jahre bis 2030 ausgedehnt. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil bezeichnete die Maßnahme als notwendigen Schritt zur Förderung der Elektromobilität.

Die Zukunft der Automobilindustrie ist elektrisch. Damit wir in den nächsten Jahren sehr viel mehr Elektroautos auf die Straße bringen, müssen wir jetzt die richtigen Anreize setzen. Das hilft allen, die auf E-Autos umsteigen, und es unterstützt die Automobilindustrie.
Lars Klingbeil (SPD), Bundesfinanzminister
Ohne diese Entscheidung wäre die Steuerbefreiung zum Jahresende ausgelaufen.

Gestaffelte Regelung bis 2035

Die neuen Bestimmungen sehen eine gestaffelte Anwendung vor: Elektrofahrzeuge, die bis Ende 2030 neu zugelassen oder umgerüstet werden, erhalten eine zehnjährige Steuerbefreiung. Das gilt jedoch längstens bis Ende 2035. Käufer, die noch in diesem Jahr ein Elektroauto anmelden, können somit die volle zehnjährige Befreiung nutzen. Bei späteren Anschaffungen verkürzt sich der Zeitraum entsprechend.

Das Bundesfinanzministerium kalkuliert für 2026 mit Steuerausfällen von 50 Millionen Euro durch die Befreiung. Diese Summe soll bis 2030 auf bis zu 380 Millionen Euro anwachsen, was die erwartete Zunahme der Elektrofahrzeuge auf deutschen Straßen widerspiegelt.

Umfassendes Förderpaket geplant

Die Steuerbefreiung ist Teil einer breiteren E-Mobilitätsstrategie der Koalition aus CDU / CSU und SPD. Bereits in der vergangenen Woche wurden neue Kaufanreize beschlossen, die insbesondere Haushalten mit geringem und mittlerem Einkommen den Umstieg erleichtern sollen. Hierfür stellt die Regierung bis 2029 Mittel aus dem EU-Klimasozialfonds sowie drei Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds bereit.

Zusätzlich profitieren Unternehmen von einer erweiterten Sonderabschreibung: Beim Erwerb von Elektrofahrzeugen bis zu einem Wert von 100.000 Euro können künftig 75 Prozent der Anschaffungskosten bereits im ersten Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Die Regelung soll Firmen zusätzliche Anreize für die Elektrifizierung ihrer Fahrzeugflotten bieten.


Parlamentarische Zustimmung erforderlich

Der Gesetzentwurf muss noch die parlamentarischen Hürden nehmen. Die Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung war bereits im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD als Maßnahme zur Stärkung der deutschen Automobilindustrie festgeschrieben worden. Sie bildet nach der Erhöhung der Bruttopreisgrenze für die steuerliche Förderung von Elektrofahrzeugen und der Sonderabschreibung die dritte Säule des Förderpakets.

Kritiker bemängeln jedoch, dass die Steuerbefreiung hauptsächlich Besserverdienenden zugutekommt, da diese häufiger teure Elektrofahrzeuge kaufen. Befürworter argumentieren hingegen, dass jeder Anreiz zur Elektrifizierung des Verkehrs dem Klimaschutz diene und die Technologie vorantreibe.

Die verlängerte Steuerbefreiung soll den Elektroautomarkt weiter ankurbeln. Wie bewertet ihr diese Fördermaßnahme? Teilt eure Einschätzung in den Kommentaren mit!

Zusammenfassung
  • Bundeskabinett verlängert Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos bis 2035
  • Elektroautos erhalten bei Zulassung bis 2030 zehnjährige Befreiung
  • Finanzministerium rechnet mit Steuerausfällen von bis zu 380 Mio. Euro
  • Kaufanreize für Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen geplant
  • Unternehmen können 75 Prozent der E-Auto-Kosten im ersten Jahr abschreiben
  • Kritiker sehen vor allem Besserverdiener als Profiteure der Steuerbefreiung
  • Maßnahme ist Teil einer umfassenden Strategie zur Förderung der E-Mobilität

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