BILD-Verlag gegen AdBlock:
Rechtsstreit um Werbeblocker geht weiter
Der Springer-Verlang versucht schon lange gegen Werbeblocker vorzugehen und wirft dem Hersteller von AdBlock Plus vor, gegen Urheberrechte zu verstoßen. Der Bundesgerichtshof hat in dem Streit jetzt die Klage des BILD-Verlags an die Vorinstanz zurückverwiesen.
Mittlerweile war der Streit um die Legalität von Werbeblockern wie AdBlock Plus vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gelandet, wo man allerdings trotz einer vorherigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in einem ähnlich gelagerten Streit zwischen dem PlayStation-Hersteller Sony und den Anbietern von Cheat-Software, der zugunsten der Cheat-Anbieter ausging, nicht einfach einen "Freischein" für die Anbieter von Werbeblockern geben wollte.
Springer argumentiert unter anderem, dass die Websites seiner Medienangebote nicht mehr in der von den jeweiligen Schöpfern beabsichtigten Form angezeigt würden und deshalb durch Eeyo ein Urheberrechtsverstoß erfolgt. Der BGH sah durchaus diese Möglichkeit und will deshalb die Richter in Hamburg noch einmal prüfen lassen.
Der Konzern behauptete außerdem, dass Eeyo mit AdBlock Plus auf "erpresserisch anmutende Mittel" setzt, da "Werbeanzeigen erst blockiert und dann gegen Zahlung einer Zwangsprovision wieder freigeschaltet" werden. Die Macher von AdBlock Plus sind hingegen weiterhin der Meinung, dass "kein Unternehmen den Nutzern verbieten sollte, ihre Browsereinstellungen selbst zu bestimmen, oder Downloads von Inhalten beziehungsweise Tracking erzwingen darf", so ein Sprecher gegenüber dem Spiegel.
Die Praxis sorgte schon im Jahr 2013 für massive Kritik, hat sich aber seitdem nicht wirklich geändert. Im Zuge einer ersten Klage hatte Axel Springer schon vor mittlerweile gut fünf Jahren versucht, Eeyo und damit auch AdBlock Plus wegen angeblich unlauteren Wettbewerbs und rechtswidrigen aggressiven Geschäftspraktiken anzugreifen, war damit aber vor dem BGH gescheitert. Später folgte dann die zweite Klage, die der BGH nun an das OLG Hamburg zurückverwies.
Beim Springer-Verlag dürfte Eeyo hingegen in dem seit geraumer Zeit laufenden Rechtsstreit auch nur eine Art leichtes Ziel sein. Ein Verbot von Werbeblockern in Deutschland aufgrund von angeblichen Urheberrechtsverstößen wäre bei einem Erfolg des Medienkonzerns eine drastische Folge.
Siehe auch:
Springer sieht in Werbeblockern Urheberrechtsverstoß
Geht es nach dem Axel-Springer-Verlag, verstößt die Firma Eeyo aus Köln mit ihrem bekannten Werbeblocker AdBlock Plus gegen das Urheberrecht, da das Tool dafür sorgt, dass die von Springer vermarkteten Angebote wie Bild.de nicht mehr in ihrer ursprünglich gedachten Form - nämlich mit Werbung - dargestellt werden.Mittlerweile war der Streit um die Legalität von Werbeblockern wie AdBlock Plus vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gelandet, wo man allerdings trotz einer vorherigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in einem ähnlich gelagerten Streit zwischen dem PlayStation-Hersteller Sony und den Anbietern von Cheat-Software, der zugunsten der Cheat-Anbieter ausging, nicht einfach einen "Freischein" für die Anbieter von Werbeblockern geben wollte.
OLG soll erneut prüfen, wie Adblocker Websites verändern
Stattdessen verwies der BGH den Fall Springer gegen Eeyo zurück an das Oberlandesgericht Hamburg, wo noch einmal geprüft werden soll, wie Werbeblocker auf Inhalte im Browser einwirken, berichtet unter anderem das Magazin Der Spiegel. Zuvor hatte das OLG Hamburg noch zugunsten von Eeyo entschieden, was man beim BILD-Verlang jedoch nicht hinnehmen wollte und deshalb die Klage vor den BGH brachte.Springer argumentiert unter anderem, dass die Websites seiner Medienangebote nicht mehr in der von den jeweiligen Schöpfern beabsichtigten Form angezeigt würden und deshalb durch Eeyo ein Urheberrechtsverstoß erfolgt. Der BGH sah durchaus diese Möglichkeit und will deshalb die Richter in Hamburg noch einmal prüfen lassen.
Springer sieht Finanzierung des 'Journalismus' in Gefahr
Beim Axel-Springer-Verlag sieht man in den Werbeblockern wie AdBlock Plus auch einen Verstoß gegen die in der Verfassung verankerte Pressefreiheit. Die Werbeblocker würden die "zentrale Finanzierungsgrundlage von Journalismus" beschädigen, sondern auch "den offenen Zugang zu meinungsbildenden Informationen im Internet gefährden", hieß es von einer Springer-Sprecherin auf Anfrage des Spiegel.Der Konzern behauptete außerdem, dass Eeyo mit AdBlock Plus auf "erpresserisch anmutende Mittel" setzt, da "Werbeanzeigen erst blockiert und dann gegen Zahlung einer Zwangsprovision wieder freigeschaltet" werden. Die Macher von AdBlock Plus sind hingegen weiterhin der Meinung, dass "kein Unternehmen den Nutzern verbieten sollte, ihre Browsereinstellungen selbst zu bestimmen, oder Downloads von Inhalten beziehungsweise Tracking erzwingen darf", so ein Sprecher gegenüber dem Spiegel.
BGH sah in 'Akzeptabler Werbung' keine Verstöße
Tatsächlich sperrt Eeyo bei AdBlock Plus nicht jede Werbung, sondern lässt als Teil einer "Acceptable Ads" genannten "Initiative" bestimmte Marketing-Inhalte durch. Über dieses Programm lässt sich Eeyo von großen Website-Betreibern dafür bezahlen, bestimmte Werbung an seine Nutzer durchzulassen und wird so zu einer Art "Gatekeeper".Die Praxis sorgte schon im Jahr 2013 für massive Kritik, hat sich aber seitdem nicht wirklich geändert. Im Zuge einer ersten Klage hatte Axel Springer schon vor mittlerweile gut fünf Jahren versucht, Eeyo und damit auch AdBlock Plus wegen angeblich unlauteren Wettbewerbs und rechtswidrigen aggressiven Geschäftspraktiken anzugreifen, war damit aber vor dem BGH gescheitert. Später folgte dann die zweite Klage, die der BGH nun an das OLG Hamburg zurückverwies.
Beim Springer-Verlag dürfte Eeyo hingegen in dem seit geraumer Zeit laufenden Rechtsstreit auch nur eine Art leichtes Ziel sein. Ein Verbot von Werbeblockern in Deutschland aufgrund von angeblichen Urheberrechtsverstößen wäre bei einem Erfolg des Medienkonzerns eine drastische Folge.
Zusammenfassung
- Springer-Verlag wirft AdBlock Plus Urheberrechtsverletzung vor
- BGH verweist Klage gegen Werbeblocker an Hamburger OLG zurück
- Springer argumentiert mit Verletzung der beabsichtigten Darstellung
- Verlag sieht in Werbeblockern Gefährdung der Pressefreiheit
- AdBlock Plus lässt bestimmte Werbung gegen Bezahlung durch
- Frühere Klage wegen unlauteren Wettbewerbs scheiterte vor dem BGH
- Ein Verbot von Werbeblockern hätte drastische Folgen in Deutschland
Siehe auch:
- Schluss mit realer Werbung: Entwickler baut Adblocker für AR-Brillen
- YouTube: Adblocker vor dem Aus, nicht überspringbare Werbung kommt
- Springer vs. AdBlock Plus geht in die entscheidende Runde beim BGH
- YouTube: Die verschärfte Gangart gegen Adblocker zeigt Wirkung
- Werbung in Windows? Jetzt kommen 'Adblocker' für das Betriebssystem
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