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Nintendo will Streamer zur Vernichtung seiner Spiele-Hardware zwingen

Nintendo klagt wieder gegen einen Streamer. Der hat Spiele noch vor ihrer Veröffentlichung über Emulatoren gespielt. Die Japaner verlangen daher Schadensersatz. Damit so etwas nicht wieder vorkommt, soll der Angeklagte außerdem all seine Geräte zerstören.
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Nintendo wieder vor Gericht

Die Anwälte von Nintendo haben dieser Tage wieder alle Hände voll zu tun. So geht man etwa mit allen Mitteln gegen den Pokémon-Leaker vor, der im Oktober 2024 über ein Terabyte an Daten zu geheimen Spieleprojekten veröffentlichte. Zudem läuft seit November vergangenen Jahres auch eine rechtliche Auseinandersetzung mit dem Streamer Jesse Keighin, bekannt als "EveryGameGuru". Nintendo wirft ihm vor, mindestens zehn unveröffentlichte Nintendo-Spiele illegal gestreamt und Links zu Emulatoren verbreitet zu haben. Nachdem Keighin auf die eingereichte Klage nicht reagiert hatte, beantragt Nintendo jetzt ein Versäumnisurteil.

Der Spielehersteller fordert insgesamt 17.500 Dollar (etwa 15.250 Euro) Schadensersatz - eine deutlich geringere Summe als die ursprünglich möglichen 7,5 Millionen Dollar bei maximaler Ausschöpfung der gesetzlichen Strafen für willentliche Urheberrechtsverletzungen. Nintendo beschränkt seine Forderung auf 10.000 Dollar für die Verletzung der Urheberrechte an "Paper Mario: The Thousand-Year Door" sowie weitere 7.500 Dollar für Verstöße gegen den Digital Millennium Copyright Act (DMCA).


Wie TorrentFreak berichtet, soll Keighin seit 2022 mindestens 50 Mal unveröffentlichte Nintendo-Spiele gestreamt haben. Darunter befanden sich unter anderem das bereits erwähnte "Paper Mario: The Thousand Year Door", "The Legend of Zelda: Echoes of Wisdom" und "Mario & Luigi: Brothership".

Emulatoren und Vorab-Streams im Visier

Dabei soll der Streamer Links zu Nintendo Switch-Emulatoren wie Yuzu, Ryujinx, Suyu und Sudachi sowie zu kryptografischen Schlüsseln (prod.keys) verbreitet haben. Nintendo argumentiert, dass er seinen Zuschauern damit "alles gegeben hat, was sie brauchen, um so viele Spiele zu raubkopieren, wie sie wollen".

Die Verbreitung von Emulatoren selbst ist in den meisten Rechtsordnungen nicht illegal, da sie legitime Verwendungs­zwecke haben können. Problematisch wird es jedoch, wenn sie mit urheberrechtlich geschützten ROMs oder kryptografischen Schlüsseln kombiniert werden, die den Kopierschutz umgehen. Nintendo ist für seine konsequente Haltung gegen jede Form von Piraterie bekannt und hat in der Vergangenheit bereits mehrfach rechtliche Schritte gegen Emulatoren wie Yuzu und deren Verbreiter eingeleitet.

Umfassende Unterlassungsverfügung beantragt

Neben den finanziellen Forderungen beantragt Nintendo eine dauerhafte, weltweite Unterlassungsverfügung. Diese würde Keighin nicht nur verbieten, urheberrechtlich geschützte Nintendo-Inhalte zu streamen, sondern ihn auch zwingen, sämtliche "Umgehungsvorrichtungen zu vernichten". Mit anderen Worten: Er soll seine komplette Hardware und Software zerstören.

Bemerkenswert ist die Reichweite der beantragten Verfügung. Denn sie würde nicht nur für bereits existierende Spiele und Emulatoren gelten, sondern auch für zukünftige Produkte, die noch gar nicht auf dem Markt sind. Nintendo möchte damit sicherstellen, dass der Streamer auch in Zukunft keine illegalen Aktivitäten mehr durchführen kann.

Die Reaktion des Streamers auf die rechtlichen Schritte war bisher alles andere als kooperativ. Anstatt sich der Klage zu stellen, soll er laut Gerichtsunterlagen Beweise vernichtet und Nintendos Anwälten mitgeteilt haben: "Du magst zwar ein Unternehmen leiten. Ich beherrsche die Straßen." Mit solchen Aussagen dürfte Keighin vor Gericht nicht gerade Pluspunkte sammeln.

Was haltet ihr von Nintendos Vorgehen? Ist die Forderung nach Zerstörung der Hardware angemessen und bringt sie überhaupt etwas? Teilt eure Meinung in den Kommentaren!

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Zusammenfassung
  • Nintendo verklagt Streamer wegen illegal gestreamter Spiele vor Release
  • Schadensersatzforderung von 17.500 Dollar statt möglicher 7,5 Millionen
  • Streamer soll Links zu Emulatoren und kryptografischen Schlüsseln verbreitet haben
  • Nintendo beantragt weltweite Unterlassungsverfügung und Zerstörung der Hardware
  • Verfügung soll auch für zukünftige, bisher nicht veröffentlichte Produkte gelten
  • Streamer reagierte unkooperativ und soll Beweise vernichtet haben

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