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Wegweisendes Urteil über Urheberrechte auf KI-Bilder ist da
Angesichts der zunehmenden Nutzung der neuen KI-Systeme zur Generierung von Bildern und anderen Werken steht die Frage im Raum, wer das Urheberrecht für diese beanspruchen kann. Erste Gerichtsentscheidungen in den USA bringen hier nun zunehmend Klarheit.
Diese Klage wurde von Stephen Thaler angeführt, dem Chef des KI-Entwicklers Imagination Engines. Dessen KI-System hatte ein Bild mit dem Titel "A Recent Entrance to Paradise" generiert. Das US-Urheberrechtsamt lehnte den Antrag auf eine Registrierung mit der Begründung ab, dass "die Verbindung zwischen dem menschlichen Geist und dem kreativen Ausdruck" ein entscheidendes Element des Schutzes sei.
Thaler argumentierte hingegen, dass man es hier mit einem Vorgang zu tun habe, der in der Medienwelt alltäglich ist: In den USA werden auch regelmäßig Schutzrechte auf Personen registriert, die sich ein Werk als Auftragsarbeit herstellen ließen. Aus seiner Sicht dürfte es daher keinen Unterschied geben, ob diese Arbeit nun etwa von einem Ghostpainter oder einer KI erledigt wurde.
Eine ähnliche Tendenz zeigte sich inzwischen auch schon in anderen Urteilen dieser Art. Dies dürfte durchaus auch für eine aktuelle Diskussion in der US-Filmindustrie Bedeutung haben. Hier befürchten etwa Drehbuchschreiber und Schauspieler, dass sie zunehmend mit KI-Systemen in Konkurrenz stehen werden. Allerdings müssen nun wohl auch die Filmstudios damit rechnen, dass ihre Rechte an Filmen oder Serien nicht mehr so umfassend wie bisher gelten, wenn der KI-Einsatz einen zu großen Umfang annimmt.
Siehe auch:
Die KI ist kein Ghostpainter
Aktuell entschied ein Bundesgericht, dass ein von einer künstlichen Intelligenz geschaffenes Kunstwerk nicht schutzfähig ist. Das berichtete das US-Magazin Hollywood Reporter. Das Gericht bestätigte damit die Entscheidung einer früheren Instanz, die eine Klage abgewiesen hatte. In dem Fall sollten die zuständigen Behörden gezwungen werden, ein entsprechendes Werk als urheberrechtlich geschützt zu registrieren.Diese Klage wurde von Stephen Thaler angeführt, dem Chef des KI-Entwicklers Imagination Engines. Dessen KI-System hatte ein Bild mit dem Titel "A Recent Entrance to Paradise" generiert. Das US-Urheberrechtsamt lehnte den Antrag auf eine Registrierung mit der Begründung ab, dass "die Verbindung zwischen dem menschlichen Geist und dem kreativen Ausdruck" ein entscheidendes Element des Schutzes sei.
Thaler argumentierte hingegen, dass man es hier mit einem Vorgang zu tun habe, der in der Medienwelt alltäglich ist: In den USA werden auch regelmäßig Schutzrechte auf Personen registriert, die sich ein Werk als Auftragsarbeit herstellen ließen. Aus seiner Sicht dürfte es daher keinen Unterschied geben, ob diese Arbeit nun etwa von einem Ghostpainter oder einer KI erledigt wurde.
Der Mensch zählt
Die Gerichte verwiesen hier allerdings auf den Wortlaut des US-Urheberrechts. Dieser sei zwar durchaus so angelegt, dass es sich auf neue Entwicklungen anpassen lässt. Den Kern der Schutzwürdigkeit müsse aber ein Akt menschlicher Kreativität darstellen, auch wenn hier neue Werkzeuge zum Einsatz kommen. Dies ist aber nicht gegeben, wenn ein selbstlernender Algorithmus ohne menschliches Zutun ein Bild oder ein anderes Werk erzeugt.Eine ähnliche Tendenz zeigte sich inzwischen auch schon in anderen Urteilen dieser Art. Dies dürfte durchaus auch für eine aktuelle Diskussion in der US-Filmindustrie Bedeutung haben. Hier befürchten etwa Drehbuchschreiber und Schauspieler, dass sie zunehmend mit KI-Systemen in Konkurrenz stehen werden. Allerdings müssen nun wohl auch die Filmstudios damit rechnen, dass ihre Rechte an Filmen oder Serien nicht mehr so umfassend wie bisher gelten, wenn der KI-Einsatz einen zu großen Umfang annimmt.
Zusammenfassung
- US-Gericht: KI-generiertes Kunstwerk nicht urheberrechtlich schutzfähig
- KI-Entwickler Stephen Thaler hatte Klage eingereicht
- KI-System von Thaler hatte Bild "A Recent Entrance to Paradise" erstellt
- US-Urheberrechtsamt: Menschliche Kreativität entscheidend für Schutz
- Thaler: Kein Unterschied zu Schutzrechten auf Auftragsarbeiten
- Gerichte: Urheberrecht erfordert Akt menschlicher Kreativität
- Urteil könnte Auswirkungen auf US-Filmindustrie haben
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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