OpenAI: Ohne Urheberrechtsverletzung bekommt man keine KI hin
Viele Nutzer dürften sich noch gut an die Zeit erinnern, in der zahlreiche normale Nutzer wegen banaler Urheberrechtsverletzungen mit Abmahnungen und Klagen überzogen wurden. Heute fühlen finanzkräftige Firmen sich im Recht, wenn sie sich frei für ihr KI-Training bedienen.
Dass dieser Schutz besteht, ist allerdings keine neue Sache, sondern galt im Grunde schon immer - lange hatten die meisten Inhalte aber nur eine geringe Bedeutung für andere Personen oder Unternehmen. Erloschen ist der Schutz nur bei Werken, deren Urheber schon längere Zeit tot sind.
Diese sind für die KI-Entwickler aber letztlich auch nur bedingt brauchbar. "Die Beschränkung der Trainingsdaten auf gemeinfreie Bücher und Zeichnungen, die vor mehr als einem Jahrhundert entstanden sind, könnten ein interessantes Experiment ergeben, würden aber keine KI-Systeme hervorbringen, die den Bedürfnissen der heutigen Bürger entsprechen", hieß es in der OpenAI-Stellungnahme weiter.
Dies ist nach Auffassung der Firmen letztlich auch durch die Fair-Use-Regelungen, die zumindest im englischsprachigen Rechtsraum gängig sind, abgedeckt. Ob diese Rechtsauffassung sich allerdings durchsetzen wird, muss sich in den verschiedenen Prozessen zeigen, auf die eine ganze Reihe von Klagen hinausläuft. Gegen OpenAI ziehen derzeit unter anderem die New York Times und verschiedene Autoren wie John Grisham, Jodi Picoult und George RR Martin vor Gericht.
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Gemeinfreies Material reicht nicht
"Da das Urheberrecht heutzutage praktisch jede Art von menschlicher Äußerung abdeckt - einschließlich Blogposts, Fotos, Forenbeiträge, Fetzen von Softwarecode und Regierungsdokumente - wäre es unmöglich, die führenden KI-Modelle von heute zu trainieren, ohne urheberrechtlich geschütztes Material zu verwenden", erklärte OpenAI in einer Stellungnahme an einen britischen Parlaments-Ausschuss, wie der Guardian berichtet.Dass dieser Schutz besteht, ist allerdings keine neue Sache, sondern galt im Grunde schon immer - lange hatten die meisten Inhalte aber nur eine geringe Bedeutung für andere Personen oder Unternehmen. Erloschen ist der Schutz nur bei Werken, deren Urheber schon längere Zeit tot sind.
Diese sind für die KI-Entwickler aber letztlich auch nur bedingt brauchbar. "Die Beschränkung der Trainingsdaten auf gemeinfreie Bücher und Zeichnungen, die vor mehr als einem Jahrhundert entstanden sind, könnten ein interessantes Experiment ergeben, würden aber keine KI-Systeme hervorbringen, die den Bedürfnissen der heutigen Bürger entsprechen", hieß es in der OpenAI-Stellungnahme weiter.
Rückzug auf Fair Use
Nun könnten die KI-Firmen natürlich Nutzungslizenzen für die jeweiligen Materialien einholen. Das allerdings würde wohl einen hohen Aufwand an Personal und finanziellen Ressourcen mit sich bringen. Daher nimmt man sich immer wieder das Recht heraus, Inhalte Dritter einfach ohne weitere Fragen oder gar Geldzahlungen zu nutzen und redet sich gern damit heraus, dass man damit ja nur einen Algorithmus trainiert und die Inhalte nicht weiterverbreitet.Dies ist nach Auffassung der Firmen letztlich auch durch die Fair-Use-Regelungen, die zumindest im englischsprachigen Rechtsraum gängig sind, abgedeckt. Ob diese Rechtsauffassung sich allerdings durchsetzen wird, muss sich in den verschiedenen Prozessen zeigen, auf die eine ganze Reihe von Klagen hinausläuft. Gegen OpenAI ziehen derzeit unter anderem die New York Times und verschiedene Autoren wie John Grisham, Jodi Picoult und George RR Martin vor Gericht.
Zusammenfassung
- Früher Abmahnungen für Urheberrechtsverletzungen üblich
- KI-Firmen nutzen Inhalte für Training ohne Erlaubnis
- Urheberrecht schützt auch Blogposts, Fotos, Code
- KI-Training mit nur gemeinfreien Werken unzureichend
- Lizenzierung von Materialien aufwendig und teuer
- Firmen berufen sich auf Fair Use-Regelungen
- Klagen gegen OpenAI von NYT, Grisham, Picoult, Martin
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