Corona-Beschluss: Genesene müssen ihren Status digital nachweisen
Die Gesundheitsminister der Länder einigten sich darauf, dass sich vom Coronavirus genesene Personen zukünftig ausschließlich mit Hilfe eines digitalen Zertifikats ausweisen müssen - zum Beispiel über die Corona-Warn-App. Eine Rechtsgrundlage soll zeitnah geschaffen werden.
Bürger, die sich mit dem weiterhin kursierenden Covid-19-Virus angesteckt haben und offiziell als genesen gelten, müssen ihren Genesenenstatus demnächst einzig und allein digital nachweisen. Eine bisher gültige, analoge Alternative wäre somit voraussichtlich nicht mehr möglich. Das beschlossen die Gesundheitsminister der Bundesländer und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach auf einer gestrigen Konferenz (via Tagesschau).
Die Rechtsgrundlage, "mit der die Verpflichtung zur ausschließlichen Vorlage eines digital auslesbaren Genesenennachweises" möglich wird, soll vom Bundesministerium für Gesundheit geschaffen werden. Infografik Corona-Pandemie: 42 Prozent finden die Maßnahmen angemessen
Zu den weiteren Beschlüssen gehört die Zusage seitens Lauterbach, die Finanzierung der Impfzentren in Deutschland bis Ende des Jahres zu sichern. Ebenso wurde von den Gesundheitsministern eine schnelle Lösung in Hinsicht auf eine mögliche Impfpflicht gefordert, zu der eine Orientierungsdebatte im Bundestag voraussichtlich Ende Januar beginnen soll. Bezüglich einer vierten Impfung gegen das Coronavirus gibt es bislang keine Einigung. Weitere Studien über den Erfolg einer zusätzlichen Auffrischung (z.B. aus Israel) sollen abgewartet werden.
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Die Rechtsgrundlage, "mit der die Verpflichtung zur ausschließlichen Vorlage eines digital auslesbaren Genesenennachweises" möglich wird, soll vom Bundesministerium für Gesundheit geschaffen werden. Infografik Corona-Pandemie: 42 Prozent finden die Maßnahmen angemessen
Corona-Warn-App ist vorbereitet, Finanzierung für Impfzentren gesichert
Nur so soll in Zukunft die Zutrittsmöglichkeit zu Veranstaltungen, Restaurants und Co. überprüft werden. Die Corona-Warn-App ist ebenso wie die CovPass-App für dieses Szenario bereits gerüstet. Sie liefern einen QR-Code für den Genesenenstatus aus, der auf einem positiven PCR-Test basiert. Dieser muss mindestens 28 Tage, höchstens jedoch sechs Monate zurückliegen. Offen bleibt, ob ein ausgedruckter QR-Code als Alternative zum Smartphone ausreicht, der theoretisch ebenfalls "digital auslesbar" wäre.Zu den weiteren Beschlüssen gehört die Zusage seitens Lauterbach, die Finanzierung der Impfzentren in Deutschland bis Ende des Jahres zu sichern. Ebenso wurde von den Gesundheitsministern eine schnelle Lösung in Hinsicht auf eine mögliche Impfpflicht gefordert, zu der eine Orientierungsdebatte im Bundestag voraussichtlich Ende Januar beginnen soll. Bezüglich einer vierten Impfung gegen das Coronavirus gibt es bislang keine Einigung. Weitere Studien über den Erfolg einer zusätzlichen Auffrischung (z.B. aus Israel) sollen abgewartet werden.
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