Corona: Impfnachweis gilt künftig ohne Booster nur noch neun Monate

Impfungen gegen Corona sind seit vielen Monaten ein essentieller Bestandteil des Kampfes gegen die Pandemie, die dazugehörigen Impfnachweise haben mittlerweile gut 70 Prozent aller deutschen Bürger*innen. Die digitalen Zertifikate haben jedoch künftig ein Ablaufdatum.
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Vor einem Jahr dachten die meisten von uns, dass sie demnächst zwei Mal zum Piecksen müssen und das Leben schon bald den pre-pandemischen Lauf nehmen wird. Mittlerweile wissen wir: So einfach ist das nicht, denn das Virus beherrscht seinerseits Tricks wie Mutationen, die Impfwillige bis heute und wohl leider auch in Zukunft auf Trab halten werden. Denn mittlerweile steht fest, dass eine Auffrischungsimpfung essentiell ist, womöglich kommen noch weitere hinzu, die in Bezug auf Varianten wie Omikron angepasst sind.

Neun Monate nach Grundimmunisierung

Darauf hat nun auch die Europäische Union reagiert. Wie die Tagesschau berichtet, hat die EU-Kommission heute beschlossen, dass digitale Impfnachweise nach Ablauf von neun Monaten nach der Grundimmunisierung - also im Fall von BioNTech und Moderna zwei Impfungen - ihre Gültigkeit verlieren. Das gilt allerdings nur dann, wenn sie keinen Booster bekommen haben.

Diese Regelung tritt ab 1. Februar 2022 in Kraft. EU-Mitglieder können das zwar noch per Veto kippen, in der Praxis ist dieser Beschluss aber wasserdicht, da die Mitgliedsstaaten sich auf diese Lösung gemeinsam verständigt haben. Die Zeit von neun Monaten ergibt sich aus der empfohlenen Auffrischung nach spätestens sechs Monaten, danach bekommen die Geimpften drei weitere, um den Booster nachzuholen.

Überraschend ist diese Lösung nicht, denn EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat bereits am EU-Gipfel in der vergangenen Woche mitgeteilt, dass ihre Behörde eine zeitliche Begrenzung der Zertifikate plant bzw. vorbereitet.

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