Millionenstrafe droht: Justizministerium nimmt Telegram ins Visier
Schon länger ist der Messenger Telegram Strafverfolgern in Deutschland ein Dorn im Auge, jetzt geht das Bundesjustizministerium über das Bundesamt für Justiz gegen die Betreiber vor. Der Vorwurf: Gleich mehrere Verstöße gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz.
Dabei rufen die Betreiber gleich aus mehreren Gründen die Justizbeamten auf den Plan. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz sieht vor, dass jeder Anbieter eines sozialen Netzwerkes, zu denen auch Messenger gezählt werden, von Nutzern verklagt werden kann, wenn diese Rechte verletzt sehen. Aktuell hat Telegram aber keine entsprechende Person für Gerichtskontakte in Deutschland benannt.
Ein weiterer Punkt, der nach dem Gesetz nicht zulässig ist: Telegram macht es seinen Nutzern nach Ansicht des Bundesamtes für Justiz nur sehr schwer möglich, eine Beschwerde über strafbare Inhalte einzureichen, so einer Sprecherin der Behörde. Laut Netzwerkdurchsetzungsgesetz müssen solche Möglichkeiten leicht erkennbar und erreichbar sein.
Weg von WhatsApp Diese alternativen Messenger taugen was
Telegram gerät ins Visier der Justiz
Anfang des Jahres hatte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) einen härteren Kurs gegen Messenger-Anbieter auch abseits von WhatsApp angekündigt. "Wir dürfen nicht zulassen, dass ungebremst strafbare Hasskommentare oder Aufrufe zur Gewalt verbreitet werden", so Lambrecht laut Bericht der Zeit. Jetzt hat das Bundesamt für Justiz, angesiedelt beim Bundesjustizministerium, angekündigt, dass man aktuell gegen die Betreiber von Telegram vorgeht. Infografik: Messenger sind in der Krise die beliebtesten Kanäle
Dabei rufen die Betreiber gleich aus mehreren Gründen die Justizbeamten auf den Plan. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz sieht vor, dass jeder Anbieter eines sozialen Netzwerkes, zu denen auch Messenger gezählt werden, von Nutzern verklagt werden kann, wenn diese Rechte verletzt sehen. Aktuell hat Telegram aber keine entsprechende Person für Gerichtskontakte in Deutschland benannt.
Ein weiterer Punkt, der nach dem Gesetz nicht zulässig ist: Telegram macht es seinen Nutzern nach Ansicht des Bundesamtes für Justiz nur sehr schwer möglich, eine Beschwerde über strafbare Inhalte einzureichen, so einer Sprecherin der Behörde. Laut Netzwerkdurchsetzungsgesetz müssen solche Möglichkeiten leicht erkennbar und erreichbar sein.
Zwei Verfahren eingeleitet
Wie eine Sprecherin mitteilt, hat das Bundesamt für Justiz zwei Bußgeldverfahren gegen Telegram eingeleitet. An die in den Vereinigten Arabischen Emiraten ansässigen Entwickler seien zwei entsprechende Schreiben zugestellt worden. Jetzt hat das Unternehmen eine Frist, in der man zu den beschriebenen Problemen Stellung beziehen kann. Folgt keine Reaktion, kann das Amt nach Aktenlage entscheiden. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz sieht pro Verstoß bis zu fünf Millionen Euro Bußgeld vor.Weg von WhatsApp Diese alternativen Messenger taugen was
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