Spontanes Laden per Gesetz:
E-Auto-Ladesäulen müssen Karte nehmen
Unzählige Bezahlmethoden, keine Standards: Aktuell verlieren sich die verschiedensten Ladenetze für E-Autos oft in eigenwilligen Details. Das Bundeskabinett will jetzt zumindest beim Bezahlen den großen Wurf. Jede neue öffentliche Ladesäule soll Kartenzahlung akzeptieren.
"Damit die E-Mobilität sich auf breiter Front durchsetzt, müssen wir nicht nur die Autos fördern, sondern auch das Laden und Bezahlen einfach und unkompliziert gestalten", so Bundesminister Altmaier. "Künftig kann an öffentlich zugänglichen Ladesäulen einfach und schnell mit gängiger Kredit- und Debitkarte bezahlt werden."
Mit einem Blick auf die Details wirkt diese Darstellung des Ministers auf jeden Fall etwas zu euphorisch und verkürzt. Denn die Regierung beschließt hier keineswegs einen Umbau aller bestehenden Anlagen - "Bestehende Ladesäulen müssen nicht nachgerüstet werden" - sondern bezieht sich in der Vorschrift nur auf Ladesäulen, die ab dem 1. Juli 2023 erstmalig in Betrieb genommen werden.
Kabinett verspricht viel, die Wirkung wird aber auf sich warten lassen
Deutschland hat beim Aufbau des Ladenetzes für Elektroautos noch sehr viel Arbeit zu leisten - und kommt aktuell mit dem wachsenden Bedarf in Sachen Aufbau neuer Säulen nicht mal annähernd hinterher. Zumindest in einer Hinsicht verkündet das Bundeskabinett jetzt den Versuch, per Gesetz in einem Teilbereich für Einheitlichkeit zu sorgen: bei den Bezahlmethoden. Die Vorschrift ist Teil des Beschlusses zur "Novellierung der Ladesäulenverordnung", die heute, am 12. Mai 2021 vom Kabinett verabschiedet wurde."Damit die E-Mobilität sich auf breiter Front durchsetzt, müssen wir nicht nur die Autos fördern, sondern auch das Laden und Bezahlen einfach und unkompliziert gestalten", so Bundesminister Altmaier. "Künftig kann an öffentlich zugänglichen Ladesäulen einfach und schnell mit gängiger Kredit- und Debitkarte bezahlt werden."
Mit einem Blick auf die Details wirkt diese Darstellung des Ministers auf jeden Fall etwas zu euphorisch und verkürzt. Denn die Regierung beschließt hier keineswegs einen Umbau aller bestehenden Anlagen - "Bestehende Ladesäulen müssen nicht nachgerüstet werden" - sondern bezieht sich in der Vorschrift nur auf Ladesäulen, die ab dem 1. Juli 2023 erstmalig in Betrieb genommen werden.
Prinzipiell gut
Natürlich ist es zu begrüßen, dass sich die Regierung um eine Regelung bemüht, die es beispielsweise auch Kunden ohne Smartphone ermöglicht, öffentliche Stromtankstellen zu nutzen. Darüber hinaus sorgt die verpflichtende Möglichkeit zur Kartenzahlung auch bei internationalem Verkehr für wichtige Klarheit: "Zugleich wird so das grenzüberschreitende Laden und Bezahlen an Ladesäulen ermöglicht, denn die Kreditkarte ist überall einsetzbar." Nach Notifizierung durch die Europäischen Kommission liegt der Ball dann im Feld des Bundesrates.
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