Peinlich: Wegen Bug bekommen einige E-Autos keinen Umweltbonus
Dass der Patient Digital-Deutschland krankt, ist bekannt. Jetzt zeigen sich einmal mehr heftige Symptome. Der Umweltbonus soll Bürger zum Kauf von E-Autos anregen, für einige Modelle können die Anträge wegen einer IT-Panne aber nicht gestellt werden.
Und das sorgt dann natürlich für eine ganze Kette an unschönen Folgen: "Eine Vielzahl junger Gebrauchtwagen mit Elektro- oder Plug-In-Hybridmotor können aktuell nicht verkauft werden, weil die Kunden keine Anträge im Antragsportal stellen können", so der ZDK in einem Schreiben an das BAFA. Probleme scheint es bei der Registrierung der Erstzulassung zu geben, die eine Bedingung für die Förderung ist. "Es handelt sich dabei um solche Fahrzeuge, die kürzer als zwölf Monate erstzugelassen waren, aber im abgemeldeten Zustand das Alter von zwölf Monaten überschritten haben", so der Zentralverband.
Der Umweltbonus soll innovative Autos fördern, wenn man ihn denn kriegt
Der Umweltbonus hatte selbst einige Startschwierigkeiten, wurde dann aber nach mehrfacher Korrektur zuletzt besser angenommen. Jetzt berichtet das Magazin des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) KFZ-Betrieb darüber, dass es hinter den Kulissen aktuell in Sachen IT aber alles andere als rund läuft. Eine Panne im Internetportal des zuständigen Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sorgt dafür, dass bestimmte Anträge erst gar nicht gestellt werden können. Infografik: Eine Million E-Autos bis 2022?
Und das sorgt dann natürlich für eine ganze Kette an unschönen Folgen: "Eine Vielzahl junger Gebrauchtwagen mit Elektro- oder Plug-In-Hybridmotor können aktuell nicht verkauft werden, weil die Kunden keine Anträge im Antragsportal stellen können", so der ZDK in einem Schreiben an das BAFA. Probleme scheint es bei der Registrierung der Erstzulassung zu geben, die eine Bedingung für die Förderung ist. "Es handelt sich dabei um solche Fahrzeuge, die kürzer als zwölf Monate erstzugelassen waren, aber im abgemeldeten Zustand das Alter von zwölf Monaten überschritten haben", so der Zentralverband.
Weiter geht es nur schriftlich
Und das war es noch nicht mit dem Ärger für Autokäufer und Händler: Für Betriebe bringt dieser Fehler nämlich noch mehr zusätzlichen Aufwand mit und der kann wiederum nur ganz klassisch auf dem schriftlichen Weg erledigt werden. Denn alle Anträge, die wegen des Fehlers im Internetportal einmal abgelehnt wurden, können erst nach schriftlichem Widerspruch ans BAFA erneut bearbeitet werden. Bis dahin ist für Käufer ungewiss, wann und ob sie eine Förderung erhalten. Vom BAFA ist aktuell nur zu hören, dass man an einer Lösung arbeitet. Siehe auch:
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