Gesundheitsportal: Gericht untersagt Kooperation von Google und Bund
Google wird immer wieder wegen der Bevorzugung bestimmter Dienste angegriffen bzw. verklagt, so auch nun wieder. Aktuell konnte der Burda-Konzern vor Gericht einen Sieg feiern, denn eine Kooperation von Google und dem Gesundheitsministerium wurde untersagt.
Es ist eine alte Internet-Weisheit, die sicherlich begründet ist: Denn Google mag zwar schier unzählige Ergebnisse ausspucken, alles, was auf Seite 2 ist, existiert aber praktisch nicht mehr. Ähnliches gilt für die Boxen, die einen umfassenden und schnellen Blick auf möglichst seriöse Informationen bieten sollen.
Beim Thema Gesundheit hat Google seit dem vergangenen Herbst mit Gesund.Bund.de, dem offiziellen Portal des Ministerium von Jens Spahn, zusammengearbeitet: In den von Google Knowledge Panels genannten Infoboxen erschienen bei bestimmten Suchen - etwa nach Krankheiten - die vom Gesundheitsministerium bereitgestellten Informationen. Infografik: Das Jahr 2020 in Google-Suchanfragen
Und das Landgericht München I folgte der Argumentation von Burda und gewährte dem Konzern eine einstweilige Verfügung. Wie Spiegel Online berichtet, sah das Gericht diese Partnerschaft zwischen Google und dem Bund als kartellrechtswidrig an und hat sie vorläufig untersagt.
Laut Gesa Lutz, der Vorsitzenden Richterin, habe die Kooperation "eine Beschränkung des Wettbewerbs auf dem Markt für Gesundheitsportale bewirkt". Denn auch ein nationales Gesundheitsportal sei in diesem Zusammenhang als wirtschaftliche Tätigkeit zu sehen, so das Gericht. Zur Frage, ob ein nationales Gesundheitsportal überhaupt zulässig sei, wollte sich das Münchner Gericht nicht äußern, da dies nicht in seine Zuständigkeit falle.
Beim Thema Gesundheit hat Google seit dem vergangenen Herbst mit Gesund.Bund.de, dem offiziellen Portal des Ministerium von Jens Spahn, zusammengearbeitet: In den von Google Knowledge Panels genannten Infoboxen erschienen bei bestimmten Suchen - etwa nach Krankheiten - die vom Gesundheitsministerium bereitgestellten Informationen. Infografik: Das Jahr 2020 in Google-Suchanfragen
Vorwurf: Kommerzielle Angebote im Nachteil
Das klingt zunächst nach einer sinnvollen Sache, denn schließlich kann man das Gesundheitsministerium und den Bund insgesamt sicherlich als seriöse Quellen einordnen. Doch die vordersten und prominentesten Plätze sind auf Google besonders begehrt und deshalb hat der Medienkonzern Hubert Burda Media gegen diese Kooperation geklagt. Man sah das Angebot seiner eigenen Tochter NetDoktor im Nachteil.Und das Landgericht München I folgte der Argumentation von Burda und gewährte dem Konzern eine einstweilige Verfügung. Wie Spiegel Online berichtet, sah das Gericht diese Partnerschaft zwischen Google und dem Bund als kartellrechtswidrig an und hat sie vorläufig untersagt.
Laut Gesa Lutz, der Vorsitzenden Richterin, habe die Kooperation "eine Beschränkung des Wettbewerbs auf dem Markt für Gesundheitsportale bewirkt". Denn auch ein nationales Gesundheitsportal sei in diesem Zusammenhang als wirtschaftliche Tätigkeit zu sehen, so das Gericht. Zur Frage, ob ein nationales Gesundheitsportal überhaupt zulässig sei, wollte sich das Münchner Gericht nicht äußern, da dies nicht in seine Zuständigkeit falle.
Thema:
Googles Aktienkurs in Euro
Videos zum Thema Google
- Pixel 10 vs. iPhone 17e: Die beiden Budget-Premiumgeräte im Vergleich
- Pixel 10a: Reicht das Einsteigermodell oder doch besser Premium?
- Acer Chromebook Plus Spin 514 entwickelt sich zum Windows-Killer
- Acer Chromebook Tab 311: So praxistauglich ist das Chromebook-Tablet
- iPhone, Pixel & Galaxy: Aktuelle Smartphone-Flaggschiffe im Vergleich
Google-Beiträge im Forum
Interessante Links
- Google LLC
- Google I/O-Themenspecial
- Google Drive-Themenspecial
- Android-Themenspecial
- Chrome-Themenspecial
- Nexus 7-Themenspecial
- Google+-Themenspecial
- Google Earth-Themenspecial
- Google Maps-Themenspecial
- Street View-Themenspecial
- Google Stadia-Themenspecial
- Google Glass-Themenspecial
- News zu Wirtschaft und anderen Firmen
Neue Nachrichten
- Aktuelle Technik-Blitzangebote von Amazon im Überblick
- Astronomen untersuchen den uralten interstellaren Kometen 3I/ATLAS
- iOS 27 Beta 3 ist da: Apple veröffentlicht neues Entwickler-Update
- Amazon Prime Video stoppt peinlich-lustige KI-Synchronisation
- Gewinn um 1800% gesteigert? Samsung steht erneut vor Rekordzahlen
- Telekom holt sich den Sieg im großen Festnetztest 2026 zurück
- EU-Digitalgesetz: Behörde wirft eBay mangelnden Nutzerschutz vor
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen?
Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links,
um WinFuture zu unterstützen:
Vielen Dank!
Alle Kommentare zu dieser News anzeigen