Paketdienste dürfen sich Schlichtungsverfahren nicht mehr entziehen
Die Bundesregierung will die Paket-Logistiker stärker in die Verantwortung nehmen. Die bisher freiwillige Teilnahme an Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur soll zukünftig verpflichtend werden.
Bisher sind längst nicht alle Paketdienste bereit, sich an solchen Verfahren zu beteiligen, bei denen Probleme bei der Zustellung geklärt werden. Insbesondere weigert sich der Marktführer DHL bisher, Vertreter zu solchen Terminen zu schicken. Fast die Hälfte der angesetzten Schlichtungen verläuft daher einfach im Sande, wie aus einem Bericht der Nachrichtenagentur DPA hervorgeht.
Die Schlichtungsverfahren finden nicht in allen Fällen statt, in denen es zu Problemen kommt - wohl aber dort, wo Verbraucher besonders verärgert sind und es keine andere Lösung zwischen den Parteien gibt. Letztlich soll die behördliche Klärung natürlich auch einen gewissen Druck auf die Unternehmen aufbauen und sie spüren lassen, dass sie nicht einfach bei der Qualität ihrer Arbeit schludern können und damit durchkommen.
Die Bundesregierung will im Zuge der neuen Verordnung, mit der dies umgesetzt wird, auch die Entwicklung des Portos genauer regeln. Hier geht es allerdings um eine Erhöhung der Rechtssicherheit. Bei der letzten Änderung des Briefportos gab es eine Auseinandersetzung darum, ob es genügt, die neuen Entgelte in den entsprechenden Verordnungen festzuhalten oder ob dafür gleich das ganze Postgesetz geändert werden muss.
Die Schlichtungsverfahren finden nicht in allen Fällen statt, in denen es zu Problemen kommt - wohl aber dort, wo Verbraucher besonders verärgert sind und es keine andere Lösung zwischen den Parteien gibt. Letztlich soll die behördliche Klärung natürlich auch einen gewissen Druck auf die Unternehmen aufbauen und sie spüren lassen, dass sie nicht einfach bei der Qualität ihrer Arbeit schludern können und damit durchkommen.
Porto wird abgesichert
Im letzten Jahr sollen von Verbrauchern bei der Bundesnetzagentur 1365 Anträge auf Schlichtungsverfahren gestellt worden sein. In gerade einmal rund 500 Fällen wurde die Sache mit einer Einigung zwischen den Lieferanten und Empfängern abgeschlossen. 110 Mal zogen die Bürger ihre Beschwerde zurück, nachdem der Logistiker nachweisen konnte, dass die Schuld nicht bei ihm lag. Dem stehen rund 600 Anträge gegenüber, bei denen der Logistiker sich nicht auf eine unabhängige Schlichtung einlassen wollte. Dies wird zukünftig nun also nicht mehr möglich sein.Die Bundesregierung will im Zuge der neuen Verordnung, mit der dies umgesetzt wird, auch die Entwicklung des Portos genauer regeln. Hier geht es allerdings um eine Erhöhung der Rechtssicherheit. Bei der letzten Änderung des Briefportos gab es eine Auseinandersetzung darum, ob es genügt, die neuen Entgelte in den entsprechenden Verordnungen festzuhalten oder ob dafür gleich das ganze Postgesetz geändert werden muss.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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