Staatstrojaner in Zahlen:
20 Online-Durchsuchungen angeordnet

Erstmals gibt es einen Einblick, wie häufig deutsche Ermittler auf die Telekommunikationsüberwachung von Verdächtigen mithilfe eines Staatstrojaners zurückgegriffen haben. Die Bundesländer sind dabei ganz unterschiedlich aktiv. Das geht aus dem Bericht des Bundesamt für Justiz (BfJ) hervor (via Golem). In dem Bericht gibt es einen Einblick in die Statistik zur Überwachung der Telekommunikation für das Jahr 2019. Es sind dabei weniger Einsätze, als man vielleicht vermutet. Die Zahl der "klassischen" Überwachungsanordnungen liegt mit 18.225 Anordnungen unter der Zahl des Vorjahres (19.474 Anordnungen). Die mittels Eingriff in ein vom Betroffenen genutztes informationstechnisches System erfolgte Überwachung der Telekommunikation (Quellen-Telekommunikationsüber­wachung), die aufgrund ihrer Neueinführung nun auch erstmals statistisch erfasst wurde, liegt bei 578 Anordnungen, von denen 368 tatsächlich durchgeführt wurden.

Die Online-Durchsuchung

In 578 Fällen wurden also Maßnahmen im richterlichen Beschluss angeordnet, dabei dann in 368 Fällen auch ausgeführt. Im Durchschnitt gab es also einen Fall pro Tag im Jahr 2019, in dem die Ermittlungsbehörden zu den TKÜ-Mitteln griffen, um Zugriff auf fallrelevante Daten zu bekommen. Ebenfalls erstmalig wurden im Jahr 2019 Maßnahmen gemäß § 100b StPO (Online-Durchsuchung) statistisch erfasst. Danach wurden in 20 Verfahren entsprechende Überwachungsmaßnahmen angeordnet.

Besonders "aktiv" bei der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) sind die Behörden aus den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern mit 95 Verfahren, Niedersachsen mit 89 Verfahren und Sachsen mit 76 Verfahren. Einige Bundesländer haben die Mittel der Quellen-Telekommunikations­überwachung noch gar nicht genutzt.

Die Straftaten

Die Quellen-TKÜ wurde im Jahr 2019 dabei am häufigsten eingesetzt, um Ermittlungen in Drogendelikten voranzubringen. "Wie in den vergangenen Jahren waren es vor allem Straftaten nach dem Betäubungs­mittel­gesetz, die den Anlass für die Überwachungs­maß­nahmen lieferten", meldet das Bundesamt für Justiz. Aber auch bei Mord und Totschlag, Banden­diebstahl und Betrug und Computerbetrug wurden Maßnahmen angeordnet.

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