EuGH entscheidet: Abgas-Software in Diesel-Fahrzeugen ist illegal
Der Dieselskandal liegt mittlerweile gut fünf Jahre zurück und er hatte für die Autobauer bereits empfindliche Folgen. Doch die Angelegenheit ist damit nicht zu Ende, denn heute hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die so genannte Abgas-Software für illegal erklärt.
Der EuGH hat heute bekannt gegeben (PDF), dass Hersteller keine Abschalteinrichtung einbauen dürfen, um per Software bei Zulassungsverfahren systematisch die Leistung des Systems zur Kontrolle der Emissionen von Fahrzeugen zu verbessern, um eine Zulassung zu erreichen. Dabei stellte das Luxemburger Gericht auch fest, dass das Argument, wonach eine solche Abschalteinrichtung Verschleiß oder Verschmutzung des Motors verhindere, ebenfalls nicht gelten könne.
In der Mitteilung des EuGH wird zwar kein konkreter Name genannt, sondern nun davon gesprochen, dass "Unternehmen X ein Automobilhersteller" sei, "der in Frankreich Kraftfahrzeuge vertreibt". Weiter heißt es: "Dieses Unternehmen soll Fahrzeuge mit einer Software auf den Markt gebracht haben, die geeignet ist, die Ergebnisse der Zulassungstests in Bezug auf Emissionen von Schadstoffen wie Stickoxiden zu verfälschen."
Es ist kein großes Geheimnis, dass es sich bei Unternehmen X um Volkswagen handelt. Die Frage, über die der EuGH entscheiden musste war, ob im vorliegenden Fall die Software nötig ist, um den Motor "vor Beschädigung oder Unfall zu schützen" bzw. "den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten". Denn das ist eine Ausnahme, in der eine Abschalteinrichtung gerechtfertigt ist.
Diese Frage ist allerdings bereits im Frühjahr in einem Gutachten von Eleanor Sharpston, der für den Fall zuständigen Generalanwältin, mit einem klaren Nein beantwortet worden.
Rückrufwelle erwartet
Kurzum: Eine solche Abgassoftware ist illegal und darf nicht von den Autobauern eingesetzt werden. Die Folgen dieser Entscheidung könnten massiv sein, denn sie stärkt die Rechte der Besitzer von Dieselfahrzeugen. Das bedeutet konkret, dass die Autobauer möglicherweise eine massive Rückrufwelle erwartet.In der Mitteilung des EuGH wird zwar kein konkreter Name genannt, sondern nun davon gesprochen, dass "Unternehmen X ein Automobilhersteller" sei, "der in Frankreich Kraftfahrzeuge vertreibt". Weiter heißt es: "Dieses Unternehmen soll Fahrzeuge mit einer Software auf den Markt gebracht haben, die geeignet ist, die Ergebnisse der Zulassungstests in Bezug auf Emissionen von Schadstoffen wie Stickoxiden zu verfälschen."
Es ist kein großes Geheimnis, dass es sich bei Unternehmen X um Volkswagen handelt. Die Frage, über die der EuGH entscheiden musste war, ob im vorliegenden Fall die Software nötig ist, um den Motor "vor Beschädigung oder Unfall zu schützen" bzw. "den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten". Denn das ist eine Ausnahme, in der eine Abschalteinrichtung gerechtfertigt ist.
Diese Frage ist allerdings bereits im Frühjahr in einem Gutachten von Eleanor Sharpston, der für den Fall zuständigen Generalanwältin, mit einem klaren Nein beantwortet worden.
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