Betrieb von Schwarzmarkt-Seiten soll eigener Straftatbestand werden
Der Spiegel unter Berufung auf nicht näher benannte Informationen.
Dabei ist die genaue Abgrenzung zwischen legalen und illegale Handlungen teils nicht so einfach. Laut dem Gesetz soll es untersagt werden, eine Handelsplattform im Internet zu betreiben, "deren Zweck darauf ausgerichtet ist, die Begehung von rechtswidrigen Taten zu ermöglichen oder zu fördern". Damit soll ausgeschlossen werden, dass beliebige Diensteanbieter ein Problem bekommen, wenn ihre Dienste von Kriminellen Missbraucht werden.
Denn es geht hier um Haftstrafen von bis zu fünf Jahren in einfacheren Fällen, gewerbsmäßige Handlungen verdoppeln die Strafe gleich mal. Das Gesetz richtet sich dabei aber nur an Plattformen, die Straftaten einer bestimmten Schwere ermöglichen. Es geht also um Drogen- oder Waffenhandel, Dokumentationen des sexuellen Missbrauchs an Kindern und ähnliches. Urheberrechtsverletzungen hingegen gehören hier nicht zum Definitionsumfang.
Im Bundesjustizministerium arbeitet man an einem neuen Gesetz, das es erleichtern soll, gegen die Plattformen vorzugehen. Dafür soll im Strafgesetzbuch eine neue Regelung unter dem Titel "Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet" eingeführt werden, berichtet das Nachrichtenmagazin Dabei ist die genaue Abgrenzung zwischen legalen und illegale Handlungen teils nicht so einfach. Laut dem Gesetz soll es untersagt werden, eine Handelsplattform im Internet zu betreiben, "deren Zweck darauf ausgerichtet ist, die Begehung von rechtswidrigen Taten zu ermöglichen oder zu fördern". Damit soll ausgeschlossen werden, dass beliebige Diensteanbieter ein Problem bekommen, wenn ihre Dienste von Kriminellen Missbraucht werden.
Nur schwere Straftaten
Allerdings dürfte es auch nicht immer sein, den Betreibern eindeutiger Schwarzmarkt-Seiten nachzuweisen, dass es genau in ihrem Sinne lag, illegale Geschäfte zu ermöglichen. Ein Blick auf die Ermittlungen gegen entsprechende Plattformen zeigt allerdings auch, dass teilweise bereits der Name entsprechende Hinweise geben könnte. Wer also bereits im Titel klare Hinweise gibt, welche verbotenen Waren oder Dienstleistungen hier zu bekommen sind - und vielleicht auch noch direkt Provisionen kassiert, dürfte zukünftig schnell im Gefängnis landen.Denn es geht hier um Haftstrafen von bis zu fünf Jahren in einfacheren Fällen, gewerbsmäßige Handlungen verdoppeln die Strafe gleich mal. Das Gesetz richtet sich dabei aber nur an Plattformen, die Straftaten einer bestimmten Schwere ermöglichen. Es geht also um Drogen- oder Waffenhandel, Dokumentationen des sexuellen Missbrauchs an Kindern und ähnliches. Urheberrechtsverletzungen hingegen gehören hier nicht zum Definitionsumfang.
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