Google bezeichnet Kartellklage als "dubios" und "zutiefst fehlerhaft"
Google und dessen Deals im Fokus
Seit gestern ist nun eine Kartellklage amtlich, das Department of Justice (DoJ) wirft dem Konzern aus Mountain View umfangreiche Verstöße vor. Im Mittelpunkt steht die Dominanz des Suchmaschinenmarktes sowie Maßnahmen, wie Google bzw. Mutter Alphabet diese marktbeherrschende Stellung absichert - allen voran Suchmaschinen-Deals mit Smartphone- und Browser-Anbietern wie Apple oder Firefox.Google hat nun auf die Klage der US-Justiz reagiert und die Vorwürfe erwartungsgemäß scharf zurückgewiesen. In einem Blogbeitrag meinte Kent Walker, Googles Chief Legal Officer, dass das DoJ sich auf "dubiose Argumente" verlasse und die Klage "zutiefst fehlerhaft" sei. Infografik: Jahrzehnt des Wachstums für US-Techriesen "Die Menschen benutzen Google, weil sie sich dafür entscheiden, nicht weil sie dazu gezwungen werden oder weil sie keine Alternativen finden können", schreibt Walker und verweist darauf, dass die Klage keinerlei Vorteile für Konsumenten zur Folge habe: "Im Gegenteil würde sie Suchalternativen von geringerer Qualität künstlich stützen, die Preise für Smartphones erhöhen und es den Menschen erschweren, die Suchdienste zu erhalten, die sie nutzen wollen."
Wie in einem Supermarkt
Walker leugnet nicht, dass man Deals mit anderen Unternehmen schließt. Das sei aber nichts anderes als bei einer Lebensmittelmarke, die einen Supermarkt dafür bezahlt, seine Produkte auf Augenhöhe zu platzieren. Ein Homescreen eines Smartphones oder ein Desktop-Betriebssystem sind auch nichts anderes, meint man bei Google. Bei Smartphones werden die Homescreens von Unternehmen wie Apple, Samsung sowie Mobilfunkprovidern kontrolliert, bei Windows-PCs überwiegend von Microsoft.Walker: "Daher schließen wir mit vielen dieser Unternehmen Vereinbarungen über Regalflächen in Augenhöhe. Aber lassen Sie uns eines klarstellen - unsere Konkurrenten sind auch leicht verfügbar, wenn man sie nutzen will."
Der Google-Chefjurist verweist auch auf den Umstand, dass Microsoft auch keine Gelegenheit auslässt, auf Windows 10-Rechnern Bing zu integrieren und zu promoten. So sei Edge vorinstalliert und dort wiederum kommt Bing zum Einsatz.
Walker argumentiert, dass die Klage im Prinzip annimmt, dass US-Konsumenten zu doof sind, sich eine Alternative herunterzuladen: "Heute können Sie die Apps Ihrer Wahl ganz einfach herunterladen oder Ihre Standardeinstellungen in Sekundenschnelle ändern - schneller, als Sie zu einem anderen Gang im Lebensmittelgeschäft gehen können. In dieser Klage wird behauptet, die Amerikaner seien nicht erfahren genug, um dies zu tun. Aber wir wissen, dass das nicht wahr ist."
Google schließlich: "Wir verstehen, dass mit unserem Erfolg eine genaue Prüfung einhergeht, aber wir bleiben bei unserer Position. Das amerikanische Kartellrecht soll die Innovation fördern und den Verbrauchern helfen, nicht das Spielfeld zugunsten bestimmter Wettbewerber kippen oder es den Menschen erschweren, die gewünschten Dienstleistungen zu erhalten."
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