Tätowiererin verklagt Wrestling-Spiel wegen der Nutzung von Tattoos

Im Sport sind Tattoos omnipräsent, viele Athleten haben solche Kunst­werke auf bzw. unter der Haut. Doch was passiert, wenn diese Tattoos in einem Videospiel zu sehen sind? Muss der Hersteller diese lizenzieren? Ja, meint eine Tätowiererin und hat die WWE und Take-Two verklagt.
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2K Games
Randy Orton ist derzeit einer der größten Stars des Wrestling und darf auch im Videospiel von und mit der WWE nicht fehlen. Orton zeichnet sich optisch vor allem durch seine fast vollständig tätowierten Arme aus. Und die werden nun zu einem Fall für das Gericht.
WWE 2K20: Randy OrtonRandy Orton in WWE 2K20
Denn wie The Hollywood Reporter berichtet, hat die Tattoo-Künstlerin Catherine Alexander die mächtige World Wrestling Entertainment (WWE) sowie Take-Two Interactive verklagt, weil ihre Werke in der Spielereihe WWE 2K zu sehen sind.

Das Ganze hat durchaus einen Hintergrund: Denn Alexander hat sich eigenen Angaben nach bereits 2009 an die WWE gewandt, und zwar als sie ein Gerücht gehört hat, wonach das Wrestling-Unternehmen ein neues Produkt plane - "falsche" Ärmel, auf denen die Tattoos zu sehen sind. Alexander meinte damals zur WWE, dass man gerne über Reproduktionen ihrer Arbeit sprechen könne. Die Vertreter der durchaus für ihre Arroganz und Skrupellosigkeit bekannten Wrestling-Organisation lachte nur und meinte, dass die WWE mit ihren Angestellten machen könne, was sie wolle: "Er ist unser Wrestler."

Wem gehören die Rechte an den Tattoos?

Doch nun hat Catherine Alexander die WWE und Publisher Take-Two verklagt und wirft den beiden vor, ihre Werke unerlaubt kopiert zu haben. Das Gericht muss nun entscheiden, ob es sich dabei um einen Urheberrechtsverstoß handelt. Einen ersten Teilsieg konnte die Klägerin bereits erreichen, denn die Richterin wies den Antrag der Beklagten ab, die Klage abzuweisen. District Court Judge Staci Yandle kam zum Schluss, dass einige Fragen der Klage verhandlungswürdig seien und ein pauschales Urteil nicht gerechtfertigt wäre.

Es ist das erste Mal, dass so ein Fall vor Gericht landet. Denn bereits Anfang des Jahres wurde eine ganz ähnliche Klage vorzeitig abgewiesen, damals ging es um die Tattoos von NBA-Stars wie LeBron James. Der Richter stellte in diesem Fall fest, dass die Tattoos im Spiel zu klein seien und dadurch auch nicht den Originalen gleichen. Und selbst wenn, sei der Verstoß gegen Copyrights nicht schwerwiegend genug bzw. falle unter Fair-Use-Regeln.

Orton selbst verweist auf den Umstand, dass er nie darüber aufgeklärt wurde, dass die Tattoos eine Genehmigung bräuchten, da er der Ansicht war, dass diese ein Ausdruck seiner Persönlichkeit seien.
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