Störerhaftung vor Gericht:
Freifunk-Anwältin schlägt Alarm

Warner Bros. Entertainment hat vor dem Amtsgericht Köln erfolgreich gegen die Mutter eines Freifunkers geklagt. Deren Anschluss wurde im Falle einer Urheberrechtsverletzung ermittelt. Nun muss die fast 70-Jährige zahlen, obwohl sie selbst nicht einmal einen PC hat. Das berichtet Freifunk-Anwältin Beata Hubrig und schlägt nun auch Alarm, da es sich dabei erneut um ein Urteil handelt, das komplett im Widerspruch zu dem gesetzgeberischen Willen steht, der mit der Abschaffung der Störerhaftung im Jahr 2017 vollzogen wurde. Denn in dem neuen Fall geht es im Grunde genau um die Fälle, die mit der Novelle des Telemediengesetzes vereinfacht werden sollten. WLAN-Betreiber sind demnach nicht für fremde Rechtsverstöße haftbar.

Freifunker = Diensteanbieter

Das Amtsgericht Köln hatte zwar richtig eingestuft, dass die Mutter als Anschlussinhaberin nur eine Diensteanbieterin ist, da sie Dritten den Zugang zum Internet vermittelt. Die daraus gesetzlich bestimmte Haftungsprivilegierung zu ihren Gunsten wurde aber nicht angewendet. Stattdessen hätte die Beklagte nachweisen müssen, dass sie die Urheberrechtsverletzung nicht beging. Der Freifunk-Zugang wurde von jemandem zum "illegalen Filesharing" benutzt. Nun soll die Anschlussinhaberin 2000 Euro für den Verstoß zahlen.

"Wenn es nun schon in einem so offensichtlichen Fall wie der alten Dame ohne eigenen Rechner unmöglich ist, den Richter davon zu überzeugen, dass diese als Täterin nicht in Betracht kommen kann - wie sollen die Millionen von Menschen aus der tatsächlichen Vermutung ihrer Täterschäft entkommen?", fragt Freifunk-Anwältin Beata Hubrig. "Die Entscheidungsgründe sind außerordentlich interessant und fassen exemplarisch eine gefährliche Entwicklung zusammen, die in vielen Fällen tendenziöser Rechtsprechung der letzten Zeit deutlich wurde", so Hubrig.

In vielen ähnlichen Urheberrechtsverfahren müssen Anschlussinhaber neuerdings darlegen, dass sie als Täter nicht in Frage kommen, teilweise sollen sie dies sogar beweisen, was häufig gar nicht möglich ist. "Auf diese Art räumen RichterInnen den Rechteinhabern wie Warner Bros. einen prozessualen Vorteil ein. Sie müssen nicht mehr selber Tatsachen vortragen, durch die sie ihre Ansprüche begründen." Laut Freifunk-Anwältin Beata Hubrig sahen sich in den letzten Jahren weit über 100.000 Menschen in Deutschland einem solchen Rechtsstreit ziemlich hilflos ausgesetzt.

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