Störerhaftung: Oberstes Gericht gibt neuer Regelung seinen Segen

Die Neuregelungen zur Störerhaftung beziehungsweise ihrer weitgehenden Abschaffung haben indirekt auch vor dem Bundesgerichtshof (BGH) bestanden. In einem Verfahren, das ein WLAN-Betreiber bis zur höchsten Instanz weiterverfolgte, unterlag er zwar aufgrund des länger zurückliegenden Verstoßes - kann aber heute nicht mehr auf Unterlassung verklagt werden.
Die gerichtliche Auseinandersetzung in der Sache geht zurück bis ins Jahr 2013. Wie der BGH nun klarstellte, kommt der WLAN-Betreiber nicht darum herum, die damals für eine Abmahnung geforderten Anwaltsgebühren zu zahlen. Denn zum damaligen Zeitpunkt war er nach der damaligen Rechtslage noch als Störer verantwortlich für das zu machen, was über seinen Internet-Anschluss ablief.

Im Rahmen der Verhandlung prüften die Richter aber gleich noch, inwiefern sich die neue Rechtslage zur Störerhaftung mit dem Europarecht unter einen Hut bringen lässt. Und hier sah man am BGH keinen Grund, weitergehend einzugreifen. Denn auch heute stehen die Rechteinhaber nicht komplett hilflos dar - sie haben zwar keine unmittelbare Handhabe mehr gegen den Anschlussbetreiber, können von diesem aber immerhin noch verlangen, aktiv gegen die Rechteverletzungen, die über seine Internet-Anbindung laufen, vorzugehen.

Keine weitergehenden Forderungen

Daher können die Kläger letztlich nicht mehr verlangen, dass der WLAN-Betreiber mit einer Unterlassungsverfügung bedacht wird, die im Wiederholungsfall hohe Vertragsstrafen nach sich ziehen würde. Denn hier kann man sich nur nach der heutigen Rechtslage richten, nach der der Anschlussinhaber letztlich nicht direkt für die Taten anderer Nutzer verantwortlich gemacht werden kann.

Die neue Gesetzeslage sieht aber vor, dass der Besitzer der Internet-Anbindung verpflichtet werden kann, Nutzer von erneuten Rechteverletzungen abzuhalten. Das kann geschehen, indem Filesharing-Ports gesperrt werden oder gar Nutzer nur noch mit Registrierung Zugang bekommen dürfen.

Siehe auch: Neues WLAN-Gesetz - Koalition schafft Störerhaftung ab
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